Die Geschichte des Einhofes seit der Mitte des 16. Jahrhunderts.
Wenn Achim Dames sowie die Brüder Heinrich und Jakob Schultze 1579 von ihrem Hofe Einfelde dem Werbener Geistlichen Ministerium einen jährlichen Zins stiften, so erinnert uns das daran, daß Paris- und Vorwerk Wendemark damals kirchlich zu Werben gehörten (vgl. Stendaler Beiträge, Bd. II, S. 98 ff.) Auch die Zugehörigkeit des Schenkenhofes zu Einfelde zum Bot- und Loddinggerichte weist auf den niederländischen Ursprung des Hofes. Die folgenden Urkunden behandeln das Verhältnis der Hofbesitzer zu dem Stift Heiligengrabe und zu den Edlen Gänsen zu Putlitz. Außer dem Pachtgelde und dem Kornzehnten an das Stift hatte der Hofbesitzer noch die Pflicht, Korn von der Elbe nach Lüneburg zu fahren und von dort Salz mitzubringen. Diese lästige Verpflichtung wurde in eine Geldgabe von 5 Tlr. für jede Reise umgewandelt. Das Stift besaß ferner die Jagdgerechtigkeit auf der Feldmark. Mit seinem Gutsnachbar (auf dem damals Beckerschen Hofe) hatte der Einhofbesitzer das Vergnügen, die Stiftsbedienten während der Jagd zu beköstigen und ein Jahr um das andere drei Windhunde aufzuziehen.
Als Lehnsuntertanen hatten die Besitzer des Einhofes ihren Lehnsherren ein bestimmtes Dienstgeld zu zahlen, das schon zu Anfang des 18. Jahrhunderts durch einen Wiederkaufskontrakt abgelöst wurde. Johann Joachim Falcke verwandelte diesen Wiederkaufskontrakt mit Zustimmung seiner Lehnsherrschaft in einen Erbkontrakt, zahlte 900 Tlr., löste das Abhängigkeitsverhältnis, besaß nun sein Gut als sein wahres Eigentum und unterstellte sich dem Königl. Preuß. Obergericht zu Stendal, wobei er für sich ausdrücklich den Titel „Freisasse" forderte und auch erhielt. Auch die inzwischen auf die zu Putlitz übergegangene Jgdgerechtigkeit wurde dem Johann Joachim Falcke überlassen. Bei der Eidesablegung am 1. Juli 1801 verpflichtete sich der neue Freisasse vor dem Stendaler Gericht, für sich, seine Nachkommen und alle nachfolgenden Besitzer seines Freigutes ausdrücklich dazu, bei jedesmaliger Verpflichtung das bisher gebräuchliche Verpflichtungsgeld zu entrichten.
Der jedesmalige Hofbesitzer hatte die Pflicht, ein nach der Größe des Hofes bestimmtes Stück des Elbdeiches von der alten Werbener Fährstelle bis an die Stadt zu unterhalten. In einer großen Versammlung der Deichpflichtigen 1571 in Werben wurde bestimmt, daß jeder Deichpflichtige auf eine Hufe seines Besitzes 8 Ruthen 3 Schuh Deich zu übernehmen und zu unterhalten hatte. Danach hatte der Besitzer des Einhofes den Deich in einer Länge von dreimal 8 Ruthen 3 Schuh instand zu halten. Nach solcher Verteilung blieben aber noch 146 Ruthen zu verteilen übrig. Diese sogen. Zugabedeiche wurden in der Weise verteilt, daß auf ½ Hufe Land 1 Ruthe Deich gerechnet und zugemessen ward. Uebrigens war die Ruthe dreizehneinhalb Schuh lang. Eine solche eiserne Ruthe ist am Werbener Rathause eingemauert. Die Deichpflichtigen durften zur Verfertigung des Deiches von der Werbener Marsch Erde nehmen, zu jedem Wagen 8 Pferde mitbringen und dieselben auf der Märsche des Werbener Rates und der Stadt weiden. Ihnen wollte der Rat auch Buschwerk für billige Bezahlung zur Erhaltung des Deiches zukommen lassen. Zum Ueberschreiten des Deiches durch das Vieh sollte eine gewisse Trist gehalten werden. Durch ein Uebereinkommen vom 26. Mai 1849 wurde diese Deichlast insofern erleichtert, als die Stadt Werben die Zugabedeiche übernahm, dagegen die Deichinteressenten zwar die Dammzollfreiheit auch ferner beanspruchten, aber auf die genannte Weidegerechtigkeit und Ruthenablieferung verzichteten.
Zwischen dem Rittmeister von Scheither auf Rittergut Berge und den Wendemarker Besitzern Johann Dietrich und Johann Joachim Falcke sowie Johann Joachim Becker wurde unter dem 29. Juni 1802 ein Erbpachtkontract über 21 Morgen der bei Berge gelegenen Gänsebrinkwiesen geschlossen, die bei dem Verkauf des Rittergutes Berge an den Kammerdirektor von Gahl zurückbehalten waren. Der Kaufpreis für die 21 Morgen nebst dem Ueberfahrtsrechte und der Heunutzung betrug im Jahre 1802 zusammen 6930 Tlr. Johann Dietrich Falcke behielt von den gekauften vier Kaveln die Kavel Nr. 10 für sich; die anderen drei Kaveln wechselten unter den Käufern ab. Johann Joachim Falcke zahlte 1650 Tlr. Die Wiesen in Berge, schreibt Herr W. Böttcher, Wendemark, unter dem 26. 2. 1936, die das Wöllmerstift und ich noch besitzen, sind heute fast wertlos.
Endlich gelang es Johann Joachim Falcke, in einem Prozeß betr. freie Benutzung des Kirchen- und Schulsteiges über den Lüdeckeschen Acker den Sieg davonzutragen. Schon 1843 hatte Joachim Lüdecke den Steg über den Aland wegnehmen lassen und das Betreten seines Ackers verboten. Da aber bei einer Verhandlung am 12. Februar 1845 festgestellt wurde, daß der Steig immer als ein freier und öffentlicher Kirch- und Schulsteig an der strittigen Stelle über den Aland geführt, so mußte Joachim Lüdecke den Alandsteg wiederherstellen und das Betreten seines Ackers auf dem Steige gestatten.
Die Namen der Besitzer des Einhofes im 19. Jahrh. und bis zum Jahre 1923 sind in dem Buche „Die wirtschaftlichen Schicksale der altmärkischen Wische im Laufe der Jahrhunderte“ von Dr. Herbert Böhme verzeichnet.