Stiftungsurkunde.

Zwischen der evangelischen Kirchengemeinde Wendemark und dem Gutsbesitzer Wilhelm Böttcher, also dem jetzigen Besitzer des Beckerschen Hofes, wird unter dem 3. November 1925 folgender Vertrag geschlossen, durch den Herrn Böttcher das Andenken an seine früh verstorbene Gattin Elly geb. Mohr dauernd in der Gemeinde erhalten will:

Die evangelische Kirchengemeinde Wendemark erhält jährlich von dem Böttcherschen Ackergute in W. 12 Zentner Weizen in natura oder dessen Gegenwert in Geld nach dem Preisstande des Fälligkeitstages nach der Notierung der Berliner Börse. Als Fälligkeitstermin gilt der 25. Februar jedes Jahres. Die Kirchengemeinde übernimmt dafür als Gegenleistung die folgenden Obliegenheiten und Verpflichtungen: Die Kirchengemeinde hat die Böttchersche Grabstätte auf dem zum Ackergute gehörigen Erbbegräbnisplatze auf dem alten Kirchhofe für die Dauer dieses Vertrages in gutem und würdigem Bestande zu halten. Darunter wird verstanden, daß die vorhandenen oder noch hinzukommenden Grabhügel in gärtnerisch gepflegtem Zustande, die Grabdenkmäler und Gitter in gutem baulichem Zustande, die Inschriften gut lesbar erhalten und die erforderlichen Farbenanstriche sachgemäß erneuert werden. Das eiserne Gitter und das Fundament sind gegebenenfalls durch ein neues zu ersetzen. Die Grabhügel sollen an den durch die Inschriften gekennzeichneten Gedenktagen und zum Totenfest mit schlichtem, aber würdigem Blumenschmuck geschmückt werden.

Die Kirchengemeinde übernimmt die Pflicht, aus den die Leistungen überschießenden Stiftungseinnahmen den evangelischen Kirchengesang unter den Konfirmanden der Kirchengemeinde besonders zu fördern. Darunter wird Folgendes verstanden:

1. Der Wert von etwa 2 Zentnern Weizen ist aufzuwenden, um den bedürftigen würdigen Konfirmanden der Kirchengemeinde zu ihrer Einsegnung ein Kirchengesangbuch zu schenken.

2. Der Wert von etwa 7 Zentnern Weizen ist zur Errichtung eines Kirchenchors (Kurrende) zu verwenden, und zwar dergestalt, daß etwa 2 Zentner Weizenwert an den Leiter und 5 Zentner Weizenwert an die daran beteiligten etwa 10 Konfirmanden oder älteren Volksschüler am Schlusse jedes Jahres in geeigneter Form, d. h. in Geld oder in natura oder in Büchern verteilt werden.

Es folgen dann die Anträge der Vertragsschließenden, diesbezügliches in den Grundbüchern von Wendemark einzutragen. Die Kosten des Vertrages und der Eintragungen übernimmt Herr Wilhelm Böttcher. Die Kirchengemeinde will diese Schenkung unter dem Namen „Elly-Böttcher-Gedächtnisstiftung“ verwalten. Außer von dem Stifter ist diese Urkunde unterzeichnet von den Mitgliedern des Gemeindekirchenrats gez. Plath, Pfarrer, Vorsitzender, Tetzel, Aeltester, Garlipp sen., Aeltester.