2. Die von Wagenschütz in Altenzaun.
Die Nachfolger im Besitz des Rittergutes I in Altenzaun waren die von Wagenschütz, die später auch das Rittergut II erwarben. Im Dorfe Altenzaun besaßen sie nichts, da hier alles um 1700 den von Pieverling und von Görne gehörte. Zum ersten Male urkundlich treten die von Wagenschütz im Jahre 1334 auf. Sie führten ihr Wappen in mehreren verschiedenen Formen, meistens im blauen Schilde drei weiße gestürzte Pfeile, darüber ein weißer Pfeil quer gelegt, auf dem Helm drei blau-weiß-blaue Straußfedern. Aus der Familie nennen wir nur die, die in Altenzaun angesessen waren: Hans Heinrich und der am 8. April 1685 geborene Adam von W., Söhne des Wilhelm Christoph von W. Mittels Vertrages vom 20. Januar 1709 verglichen sich die beiden Brüder Hans Heinrich und Adam über Altenzaun: Adam erhält das letztere und zahlt seinem in Kriegsdiensten stehenden Bruder Hans Heinrich 400 Taler Abfindung. Der oben genannte Wilhelm Christoph war Preuß. Kapitän bei dem Inf.-Regt. von Bredow, gestorben 22. Mai 1745; er war vermählt mit Margarethe Elisabeth von Mithoff, die das Gut durch Vertrag vom 20. Oktober 1756 erhielt und es noch 1786 besaß. Ihr Sohn ist Friedrich August Ernst Christoph von Wagenschütz, geboren zu Quedlinburg am 9. Februar 1744; es wird derselbe sein, den Dr. Böhme a. a. O., S. 142, als Major Friedrich August Ernst von W. anführt; er besaß nach derselben Quelle das Rittergut I bis 1822.
Neben diesem Rittersitz I befand sich noch ein zweiter in Altenzaun. Schon am 9. April 1431 ist ein Achim von „büszte“ wohnhaft in „oldentun“. Wir sind einem Gliede dieser Familie in der Geschichte von Schwarzholz, einem Hans von Beust, 1640 als dort ansässig begegnet. Diese alte, aus Büste im Kreise Stendal stammende Familie blüht noch als gräfliche Familie im Freistaat Sachsen. Das alte Stammwappen zeigt einen Schild mit senkrechter Spitzenteilung von rot und weiß, auf dem Helm ein bekränztes Frauenbild, in den Händen die Wappenfahnen haltend. Auch dieses 2. Rittergut kam im Laufe der Zeit in den Besitz derer von Schlegel, dann der von Uechtritz, von denen uns 1678 Curt Gottfried und Otto Daniel, Gebrüder, als Erbherren auf Osterholz, zu Rauenthal und Altenzaun, 1690 Curt Moritz und Hans Jakob, Otto Daniels sel. hinterlassene Söhne, auf Altenzaun in der Altmark, ebenso wie 1701 genannt werden. Auf die von Uechteritz folgten dann die von Wagenschütz in dem Besitz dieses 2. Rittergutes, wie wir denn noch 1800 ein Fräulein von W. auf diesem Rittergut wohnend finden. Unter den 1845 genannten Rittergütern des Kreises Osterburg ist dieser Anteil II nicht mehr aufgeführt, weil er wohl mit Anteil I zu einem Rittergut vereinigt war.
Dr. Böhme führt a. a. O. noch folgende Besitzer an: Oberstleutenantin Catharine Wilhelmine Margarethe von Tümpling, geb. von Wagenschütz (1822—23), Geschwister von Tümpling (1823—27), Amtmann Carl Ludwig Wilhelm Bertram (1827—1858), Rudolf Friedrich Wilhelm Bertram (1858—68), Oekonom Paul Koch (1868—1909), Rittergutsbesitzer Rudolf Braumann (1909—1923).