5. Das Polkritzer Gericht.
Zu den oft angeführten Lehngütern derer von Osterholz aus dem Jahre 1515 gehörten auch 1 Pfund Pfeffer, Gericht und Dienst über den Jackenkrug. Auch 1568 und 1571 wird derselbe erwähnt. Und wenn 1690 ausdrücklich die von Uechteritz mit allen Privilegien und Gerechtigkeiten zu Polkritz, in Schwarzholz und anliegenden Orten belehnt werden, wie solches die von Woldecke zu haben und genießen gehabt, so wird ihre Gerechtigkeit über den Jackenkrug auch darunter gemeint sein. Nach dem Zusammenhang müssen wir unter dem Jackenkrug den Schwarzholzer Krug verstehen. Es hat aber auch einen Polkritzer Krug gegeben: von diesem Krug berichtet uns ein Schriftstück vom Dienstag nach Annuntiationis Mariae (26. März) 1616. Dieses Schriftstück enthält die Taxe des Polkritzer Kruges und Kruglandes durch die Gemeinde des Dorfes, auch durch Claus Kraberg und Joachim Köppe-Johann, beide in Schwarzholz wohnhaft. Den Krug hat bisher Hans Haverlandt bewohnt. Es ist der Krug mit Gebäuden und Acker zu 320 Gulden und die Saat zu 40 Gulden taxiert worden. Zwei Zuchtkühe sind zu 16 Gulden angeschlagen.