Kirche.

Aus der obigen Darlegung über die Bedeutung der Prisatine als des Grenzflusses zwischen den Bistümern Verden und Halberstadt ergibt es sich, daß Wendemark in Ober- und Nieder-Wendemark zu Verden, in Paris- und Vorwerk Wendemark aber zu Halberstadt gehörte, ergibt sich aber auch die andere merkwürdige Tatsache, daß die beiden letzteren Teile des Dorfes, obgleich nahe gelegen, kirchlich nicht zu dem Pfarramt Wendemark, sondern zu dem ferner gelegenen Pfarramt Werben gehörten. Das war nun, namentlich im Herbst und Winter, für die kirchlichen Gemeindeglieder von Paris- und Vorwerk Wendemark recht beschwerlich. Darum hatte man schon lange auf Abhilfe gesonnen. Endlich 1607 kam es auf gütlichem Wege zwischen dem Werbener Pfarrer Johann Barth und dem Wendemarker Pfarrer Joachim Jordan zu dem folgenden Vergleich, der aber für die Nachfolger nicht bindend sein sollte:

1. Die Ueberlandischen oder Parisischen bleiben wie vor Alters in das Pfarramt Werben einkorporiert und geben dem Pfarrer daselbst den Vierzeitenpfennig, dem Küster auch sein Küsterlohn, Bier, Brot und Würste.

2. Weil sie aber aus Zulaß des Pfarrers zu Werben von dem wendemarkischen zeither kuriret, dem sie auch besser gelegen, gibt solches auch der jetzige Pfarrherr zu Werben dem Pfarrer zu Wendemark nach.

3. Behält sich aber vor, wenn jemand von den Ueberlandischen oder Parisischen von ihm, dem Pfarrer zu Werben, Amtsgeschäfte begehren würde, es wäre mit Taufen, Kommunizieren, Leichenpredigten, Aufbieten, Kopulieren etc., daß er dieselbe ohne des Pfarrers zu Wendemark Einreden oder Verhinderung verrichten wolle und die Gebühr dafür empfangen.

4. Werden aber oben gemeldete Amtsgeschäfte von den Ueberländischen bei dem Pfarrer zu Wendemark, wie sie nun gewohnt, begehrt, verrichtet sie der Pfarrer zu Wendemark und nimmt die Gebühr dafür, ausgenommen das Gewand, das auf die Leiche gelegt wird, es geschehe die Leichenpredigt, von wem sie wolle, soll gleichmäßig geteilet werden unter sie beide, in Betrachtung, daß sie proprie ins Pfarramt Werben gehörig.

5. Das Aufbieten aller Ueberländischen soll der Pfarrer zu Werben verrichten; die Kopulation mag tun, von wem sie begehrt wird.

6. Dazu soll und will der Pfarrer von Wendemark dem Pfarrer zu Werben ein Paar Gänse und ½ Scheffel Hafer dazu um Bartholomäi verabreichen.

7. Der Taler, so fällt von denjenigen Kindern, die bei den Ueberländischen getauft werden, soll des Pfarrherrn zu Werben halb sein.

Der am Tage Fabiani et Sebastiani 1607 in der Pfarre Werben aufgesetzte und beschlossene Vertrag ist unterschrieben und untersiegelt von den Werbener und Wendemarker Pfarrern sowie von dem altmärkischen Generalsuperintendenten Sabellus Kemnitius. Interessant ist das Siegel des Wendemarker Pfarrers Joachim Jordan. In der oberen Hälfte des geteilten Schildes sehen wir oben eine Taube und unten eine Schlange. Dabei denkt man unwillkürlich an das Wort des Herrn und Heilandes an seine Jünger: „Seid klug wie die Schlangen, aber ohne Falsch wie die Tauben“, Indessen werden diese Schildfiguren in dem Siegel des Pfarrers mit dem Namen „Jordan“ noch andere Bedeutung gehabt haben, erinnert doch der Name an den Fluß, in dem der Herr Jesus von Johannes getauft wurde, die Taube an das Sinnbild des heiligen Geistes, die Schlange an das des Teufels. Das ist ja der Sinn der heiligen Taufe, daß der heilige Geist den Sieg über den bösen Geist in uns davontrage. So wird das Siegelbild zu einer beständigen Mahnung, dem heiligen Geist immerfort zum Siege über den bösen Geist im Herzen zu verhelfen.

Man kann sich denken, wie dieser Vertrag damals manchem Streit, manchen Unkosten und Ungelegenheiten ein erwünschtes Ende gemacht hat. Ueber die gegenwärtige kirchliche Zugehörigkeit der Ueberalandischen und Parisischen ist schon oben die Rede gewesen; es ist selbstverständlich, daß alle Dorfteile auch kirchlich zusammengehören.

Ueber das Kirchengebäude lesen wir in dem ältesten Wendemarker Kirchenbuch das Folgende: „Seit der Zerstörung im 30jährigen Krieg blieb von der Kirche nur das Mauerwerk, von dem Turm nur die Grundsteine, von dem Pfarrhaus blieb nichts. Am vorigen Pfarrhause stand: Lum per annos viginti et novem diruta eciet, reaedificata ast MDCLXIV. (Nachdem es 29 Jahre zerstört daniedergelegen, wurde es 1664 wieder aufgebaut.)“ In dieser Zeit ohne Kirche und Pfarrer haben sich die Wendemarker, namentlich in Gottesdiensten, zu Werben gehalten. Die Kirche wurde 1661 bis 1663 neu errichtet, aber der Turm nicht. 1665 wurde auch das Pfarrhaus wieder erbaut. Die erste Predigt in der neu erbauten Kirche hielt Johannes Schultze, damals Pfarrer zu Neukirchen, dann Diakonus zu Werben. In dem Kreuz über der Kirchentür stehen die Worte: „Anno 1663, als diese Kirche wieder gebauet, ist Johannes Schliecker, seines Alters 109 Jahre, allhier zuerst wieder begraben worden.“ Erst 1738 wurde der Kirchturm aus Fachwerk errichtet, wozu die Eingepfarrten 220 Taler geschenkt hatten. Die Glocke ist von dem Werbener Rathause erhandelt, am 7. Mai desselben Jahres angebracht und zum ersten Male geläutet. Im Jahre 1790 wurde ein neues niedriges Turmdach aufgesetzt. In dem Kirchenbuch ist hinzugefügt: Der ehemalige Aufsatz auf dem Turm hatte die Form, wie sie bei dem Turm in Seehausen ist. Die letzte Erneuerung der Kirche fand 1870 statt.

In der Chronik von Werben wird berichtet: Nach dem Neubau der Wendemarker Kirche im Jahre 1663 verbrachte man den Schrein des Altars der „heiligen Dreifaltigkeit“ und „des heiligen Leichnams“ nach Wendemark. Am Ende des vorigen Jahrhunderts wurden nur noch ganz spärliche traurige Reste von dem Schrein gefunden.

Aus der alten Kirche stammt ein Grabstein, der 1906 gefunden und am Eingang nach der Sakristei aufgestellt wurde; seine Inschrift lautet: „Anno 1598 am Tage Antonii ist das christliche edle Jungferlein Richel Hedewich von R., Jochim von Rindtorffs Tochter, geboren, und Anno 1605, den 11. Juni, gestorben geduldig ... Gott sei der Seele gnädig.“ Wir sehen weiter auf dem Stein zwei Sprüche, Apostelgesch. cap. 14 und Weisheit cap. 3, darunter die Wappen des Vaters Joachim von R. und der Mutter Ilsa Schilling von Landstein. Die von R. saßen damals in einem Zweige auf dem Parishof.

Aus dem Jahre 1712 stammt der Kirchenstand der Familie Engel, vor demselben liegt der gemalte Grabstein des Joachim Christoph Engel, Erbgesessenen des Rittergutes Wendemark, der laut Inschrift 1677 geboren, 1704 in den heiligen Ehestand getreten und am 5. August 1739 gestorben war. An der anderen Seite des Altars liegt der Grabstein des Pfarrers Thomas Christoph Matthäi, geboren in Wendemark am 25. Oktober 1683, zum Pfarrer daselbst berufen 1709, in den Ehestand getreten 1710, Vater von 4 Kindern, gestorben am 29. September 1728.

Inzwischen sind die lange erwarteten Abschiede der Generalkirchenvisitationen in den Jahren 1540/42, 1551, 1578 und 1600 auch von unserem Kirchenkreise erschienen; aus diesen können die kirchlichen Wendemarker Nachrichten wesentlich ergänzt werden. Die Kirche besaß 1542 einen Kelch und ein Pacem, 1600 aber zwei silberne vergoldete Kelche, eine Patene, ein Röhrchen, ein braun samtenes Meßgewand; unter dem Pacem ist ein Kußtäfelchen zu verstehen, das den Feiernden zum Kuß dargereicht wurde. In dem Bericht von 1542 findet sich die folgende Notiz: „Es sind auch allhier alle Quartal 1 Memorie gestiftet gewesen und gehalten worden und derwegen den Kirchvätern etliches Geld gegeben, davon sie dem Pfarrer alle Quartal 1 Schill., und dem Küster ½ Schill. gegeben haben, welches Geld ihnen hinfort auch also gereicht werden soll.“ In dem Bericht von 1581 ist aber dieser ganze Absatz durchstrichen und dafür gesetzt: „Es hat anno 1492 Jaspar Bernds, ein Bauer aus Wendemark, auf welches Hof jetzt Matthis Sanne wohnt, eine Memorie gestiftet, dem Pfarrherrn 25 Schill., und S. Pancratio 25 Schill. jährlich zu geben, sind klare Briefe und Siegel vorhanden, aber bei Menschen Denken nicht ausgekommen.“ Unter Memorie haben wir eine Seelenmeßstiftung zu verstehen. An dem Gedenktage des Todes des Stifters sollte an dem Pankratiusaltar zum Seelenheil des Verstorbenen und auch seiner verstorbenen nächsten Angehörigen eine Messe feierlich gelesen werden. Pankratius, dessen Tag im Kirchenjahr der 12. Mai ist, war ein vierzehnjähriger Märtyrer zu Rom; er wird mit Schwert und Krone dargestellt. Wenn oben gesagt ist, daß dem S. Pancratio jährlich 25 Schill. gegeben werden sollen, so kann man das wohl nicht anders verstehen, als daß dieses Geld zur Verehrung dieses Heiligen an seinem Namenstage und doch wohl auch an einem ihm in der Wendemarker Kirche errichteten Altar verwandt werden sollte. Die Kirche hat 4 Ruten Elbdeich zu erhalten. Darüber heißt es 1551: „2 Stücke Land (1600 zu 20 Scheffel Saat) ist jetzt ausgetan um 4 Mk. Stend., davon muß man die Deiche halten.“ Die Kirche besitzt 1542 Acker zu 20 Schfl. Saat, hat 10 Schill. von einer Wiese, vom Küster samt Wein und Oblaten für die Kirche. Interessant ist die Notiz vom Jahre 1600: Die Kirche hat 1 Gulden 18 Schill. Zins von den 50 Thlr. Hauptsumme aus Joachim von Runtorffs Testament; hat 402 Gulden 6 Pfenn. an Hauptsumma auf Zins ausstehen; 8 Schilling jährlich von dem Flachszehnt, dazu den Opfer- und Vierzeitenpfennig.

Für Familiengeschichtsforscher führen wir noch einige Namen aus den Visitationsberichten an. Die Gotteshausleute hießen (1600): Hans Kater, Gabriel Albrecht; der Schulz hieß Chille Böcker; die 4 Aeltesten waren Peter Rogge, Bernt Gise, Baltin Krusemark, Peter Sternekau. An sonstigen Personen werden noch genannt Henning Welsken (1542), Claus Weßke (1600), Henning Sanne (1581), Simon Tegge (1600), Belitz (1581), Balzer Wultzen Witwe, Achim Belitz (1600), Peter Rogge (1600).