Muntenack.
Westlich an den Speckhof schließt sich das früh wüst gewordene Dorf Muntenack an. Eine zu Lichterfelde gehörige, eine Achtel Meile von der Heerstrasse entfernte Ackerbreite heißt noch jetzt „Muntenack“. Hier werden wir das wüst gewordene Dorf zu suchen haben; Uebrigens findet sich der Name Muntenack noch jetzt als „Montenacken“ in Limburg, wodurch auf‘s neue die holländische Besiedelung Lichterfeldes bewiesen wird. Daß 1405 Hans Holländer Besitzer des Hofes Muntenack war, hörten wir schon. Die Größe des Landes wird verschieden angegeben; manchmal wird er sieben Viertel Hufe große, dann wieder 1½ Hufe groß bezeichnet. Dann hören wir zuletzt von ¾ Hufen. Uebrigens wird an einer Stelle bemerkt, daß der Acker aus 24 Stücken, jedes Stück zu 6 Scheffel Aussaat, bestand. Als Lehnsleute werden im 15. Jahrh. genannt Arndt Regenrath zu Schönberg, zwei Bürger in Seehausen und Stendal und 1472 ein Stendaler Bürger. In dem letztgenannten Jahre wohnten auf dem Hofe Muntenack und den beiden benachbarten Höfen Heine von dem Velde, Claus von dem Specke und Georg Berndes. In demselben Jahre gab der Kurfürst Albrecht dem zum Arneburger Vogt ernannten Arend von Lüderitz den Hof zu Muntenack mit 1½ Hufen zu seiner Besoldung. Aber der Besitz derer von Lüderitz kann nicht lange gedauert haben, denn schon 1529 verlieh Kurfürst Joachim an Heinrich von Redern zu Krumbeck sieben Viertel Landes zu Muntenack zwischen Achim Rethfelds Acker und dem Acker des Speckhofes, wie er die von Christoffer und Antonius, Vettern von Woldeck, erblich gekauft. 1551 aber wurde, wie wir uns erinnern, Muntenack, 1½ Hufen Landes, mit aller Gerechtigkeit und Nutzung von Benedikt von Schoenberg zum Lehn Beatae Virginis (der Heiligen Jungfrau) in der Lichterfelder Kirche gegeben.
Besondere Akten finden sich über ¾ Hufen Muntenack, über welche die Schenk von Lützendorf zu Klein-Schwechten und dann die Edlen Gänse zu Putlitz die Lehnsherrschaft hatten. Diese ¾ Hufe Landes Muntenack gab zweimal Anlaß zu langwierigen Verhandlungen: 1664 lieh Maximilian August Hans Edler Herr zu Putlitz, sie dem Peter Ruwe. Als dieser Lehnsherr wegen dieser ¾ Hufe mit Johann von Bülow in Streit geriet, stellte sich Peter Ruwe zuerst auf die Seite des letzteren, erhielt aber dann doch gegen Erlegung von 200 Tlr. 1664 den Lehnbrief, der dann von Hans Albrecht am 18. Juli 1679 und 3. April 1684 erneuert wurde. Noch einmal kam es zum gerichtlichen Verfahren: Nikolaus Erdmann Müller mußte in langer Beweisführung, bei welcher er auf die Schoßmatrikel von 1541 und 1584 zurückgriff, die Freiheit des Ritterackers Muntenack von der sogenannten Bauernsteuer erkämpfen.