Hof Nr. 18.

In der Deichordnung vom Jahre 1695 wird als Besitzer des Hofes Carl Quasebarth genannt. Als Nachfolger nennen wir die Bahrs. Ihr Name ist uns schon bekannt von Anna Bahrs, die 1728 als Werner Ruhbaums hinterlassene Witwe ihren Hof zu Behrendorf an ihren Sohn Joachim Ruhbaum abtritt. In den Jahren 1786 bis 1791 wird Johann Karl Bahrs als Hofbesitzer genannt. Unter den Freiheitskämpfern von 1813 wird neben Gottfried Voigt auch Johann Gottfried Bahrs als jugendlicher Kämpfer, der mit 18 Jahren in das Heer eingetreten, aufgeführt; beide aus Behrendorf. Aus neueren mir freundlichst zur Verfügung gestellten Akten ergibt sich, daß auf dem Hofe eine Lehnsrente von jährlich 43 Tlr. 19 sgr. ruhte; diese Rente war dem Königlichen Domänenfiskus zu zahlen; sie bestand in dem Zehnten über ½ Hufe Landes bei diesem Hofe. Von 1792 bis 1825 war nach Dr. Böhmes Verzeichnis der Ackermann Nikolaus Wilhelm Müller Besitzer des Hofes; er hatte dieses Lehn von den Gebrüdern Bahrs im Jahre 1808 für 600 Tlr. erkauft. Das Lehn bestand in gewissen Naturaldiensten und in bestimmten Naturalleistungen von Getreide. Das Oberlandesgericht wollte, daß dieses Lehn in einen Erbzins verwandelt würde; es ließ darum bei dem Besitzer Nikolaus Wilhelm Müller anfragen, was er, wenn solch Lehn in Erbzins verwandelt würde, an jährlichem Kanon dann davon zu geben gewillt sei, und ob er etwa auf diese Verwandlung verzichtete. Müller antwortete, es solle bei dem Naturalzehnt verbleiben; es sei bei seiner Besitzung so wenig der Zehnt von ½ Hufe als die Lehnsqualität in dem Hypothekenbuche des ehemaligen Amts Tangermünde eingetragen gewesen. Ihm selber sei die Lage dieser ½ Hufe und der Gehalt der Aussaat nicht speziell bekannt, auch sei in den Bahrschen Lehnbriefen nicht enthalten, auf welchem Acker solcher Zehnt hafte. Diese Aussage des p. Müller stammt aus dem Jahre 1821.

Müller ist dann verstorben. Seine Witwe, Christine Dorothee, geb. Falcke, war Allein-Eigentümerin des Hofes. Sie hat den ganzen Hof am 11. Oktober 1828 an den Gutsbesitzer Joachim Christoph Herms aus Schinkelhausen veräußert. Herms hat mit der Regierung einen Ablösungsrezeß (Rente-Verwandlungsrezeß) geschlossen. Danach zahlte Herms an die Regierung jährlich 22 Tlr. 15 sgr. Dagegen fielen sämtliche von dem Hofe dem Amt Tangermünde und dessen Vorwerk Bürs zu leistenden Naturaldienste, unter welchem Namen solche vorgekommen sein mögen, und die Verpflichtung zur Naturalleistung von 3 Scheffel 12 Metzen Roggen, 3 Scheffel 12 Metzen Gerste und 10 Scheffel Hafer jährlich zu „schüttendes Getreide“ fort. Es ist also damit erfüllt, was das Oberlandesgericht gewünscht: Das Lehn ist in Erbzins verwandelt. Was Nikolaus Wilhelm Müller nicht gewollt, das hat Herms verwirklicht und damit nur das Beispiel seines Gutsnachbars, des Besitzers vom Hof Nr. 14, befolgt, der 1835 die bisher dem Domänen-Amte Tangermünde und dessen Zubehörungen zu leistenden ordentlichen und außerordentlichen Naturaldienste gegen eine jährliche unveränderliche Rente von 5 Tlr. 15 sgr. jährlich am 15. 12. in Tangermünde ablöste.

Bei den Verhandlungen über die Behrendorfer Jagd, von denen schon oben die Rede war, wurde 1830 Friedrich Herms und 1839 Joachim Christoph Herms genannt. Schon zum Jahre 1472 hörten wir von einem Zehnt über ½ Hufe Behrendorfer Landes: Claus Kratz von Werben und Matthias Kratz von Behrendorf haben von ihrem Vater Claus empfangen im Gericht Behrendorf u. a. ½ Hufe Zehnt über Mathis Grossen Hof daselbst. Ob es sich aber dabei um dieselbe Hufe, denselben Acker, denselben Zehnt handelt, das zu entscheiden, dürfte recht schwer sein. Dr. Böhme berichtet a. a. O., S. 144 und 145, von erheblichen Verkäufen in den Jahren 1876 und 1887: „es bleibt bei dem Ackerhof Nr. 18 der Rest von 22 Hektar 83 Ar. Der gegenwärtige Besitzer ist der Landwirt Wilhelm Stockmann. Wegen des oben erwähnten Zehnt von ½ Hufe Acker schwebt noch heute ein Prozeß: Ein Nachfahr der Müllers hat die Landwirte Stockmann in Behrendorf und Wilhelm Böttcher in Wendemark wegen jenes Lehnzehnts von der ½ Hufe verklagt. Obwohl von dem Gericht kostenpflichtig abgewiesen, ist Müller weitergegangen, so daß das endgültige Urteil noch nicht gefällt werden können.

Uebrigens muß noch nachgeholt werden, daß in der Zeit von der Reformation bis in die Zeit des 30jährigen Krieges die Familie Meinecke einen Hof in Behrendorf besessen hat. Zweimal wird in den Akten bei Kirchenvisitation 1542 Achim M., einmal 1570 seine Witwe, die Menkensche, erwähnt. Als Hofbesitzer folgen dann Joachim M. II. und III. Als letzte Behrendorfer Meineckes werden genannt Arent, getauft 1631, und Anna, getauft 1634, beide Kinder Joachims III. Wir finden nach dem Kriege die Familie Meinecke in Uchtenhagen, Werben und Havelberg ansässig.