2. Der Havelberger Dombesitz in Berge.

Von der Urkunde, in welcher Albrecht der Bär und sein Sohn Otto der Havelberger Kirche die Kirche auf Berge des heiligen Nicolaus samt allem Zubehör schenkten, war schon oben die Rede. Hier sei nur noch hinzugefügt, daß die Zustimmung des Halberstädter Bischofs zu jener Schenkung notwendig war, weil ja Berge, wie seine ganze Umgegend, seit langer Zeit zum Bistum Halberstadt gehörte. Während also die Kirche in Berge der Havelberger Domkirche in der oben geschilderten Schenkung gehörte, wurde das Dorf Berge der 1188 gestifteten Stendaler Domkirche mit der ausdrücklichen Bestimmung zugewiesen, daß die Einkünfte desselben ausschließlich dem jedesmaligen Inhaber der Stendaler Propstei zufließen sollten. In der Urkunde vom Jahre 1209 bestätigt Markgraf Albrecht dem Bistum, dem Kapitel und der Kirche zu Havelberg alle Verleihungen seines Vaters und Großvaters, darunter auch die in Berge. Allmählich erweiterte das Havelberger Domkapitel seinen Besitz in Berge, so daß es dort schließlich einen Bauernhof, 13 Kossäten, das Pfarrlehn, die Jagden, die Gerichte und die Fischerei in der alten und neuen Elbe inne hatte. Da indessen die Kosten des auf dem Besitz ruhenden Beitrages zum Unterhalt der Elbdeiche den Betrag der Nutzung überragten, so veräußerte das Havelberger Domkapitel auch diesen altmärkischen Besitz. Mittelst Kontraktes vom 14. Januar 1660 kaufte der General Christoph von Kannenberg denselben für 2000 Tlr. Der Erlös wurde verwandt, eine im Jahre 1624 von dem Domkapitel bei der Altmärkisch-Prignitzschen Ritterschaft kontrahierte Schuld von 2000 Tlr. abzutragen.

Riedel führt in seinem großen Urkundenwerk zwei Urkunden an, aus denen hervorgeht, daß auch der Deutsche Orden in dieser Gegend Besitz hatte: Am 19. Oktober 1313 schenkt Bischof Albrecht von Halberstadt dem Orden die von Heinrich und Friedrich von Alvensleben erkauften Zehnthebungen zu villa Berghe und am 13. April 1315 verkaufen die Gebrüder von Alvensleben demselben die Berge benachbarte Dorfstätte Klinte. Unter den Zeugen der ersteren Urkunde erscheint auch Bruder Heydenreich, Pfarrer in Berge.

Im Jahre 1544 verleiht das Havelberger Domkapitel an Arend Bismarck das Schulzengericht zu Berge als Lehns-Zinsgut. Zu dem Amte gehörten damals 3 Hufen, Aecker, Wischen, Weiden, Holzungen, Fischerei, der „schmale“ Zehnt und das niederste Gericht. Dafür soll der Inhaber des Amtes jährlich 14 Mark stend. Währg. Pacht geben. Das Domkapitel behält den Elbdeich. Der Schulze aber muß den Havelberger Domherren oder ihrem Vogt, so oft sie in Berge zu tun haben, „Ablager geben“. In diese Belehnung ist auch die Ehefrau des Arend Bismarck mit eingeschlossen, doch soll sie das Gericht nach dem Tode ihres Mannes durch einen ihrer Söhne oder sonst jemand verwalten lassen.