3. Kirchliches.

Auch hier bilden die von Müller und Parisius veröffentlichten Kirchenvisitationsabschiede die Hauptquelle. Da heißt es: Altenzaun hat eine Kapelle, darin hat der Polkritzer Pfarrer vormals alle Dienstag und Sonnabend eine Messe gehalten. Das Einkommen derselben Kapelle ist 2 Mark Geld, 4 Scheffl. Roggen. Diese Nachricht stammt aus dem Jahre 1542, dagegen heißt es 1581: „Davon wissen die Leute nichts“ und 1600 fehlt auch diese Bemerkung. Die 4 Scheffel Roggen gibt Claus Schwarthlos, Müller zu Ferchlipp. 1581 heißt es: Diese Pacht hat Jesper Buest dem Engel Runtorf für 24 Taler verkauft und das Geld an sich genommen, darum wird 1600 verordnet, er oder seine Erben sollen die Pacht der Kirche wieder erstatten. Statt Jesper Buest würden wir lesen: Caspar von Beust auf Altenzaun II. Von den sonstigen Einnahmen werden noch aufgeführt 20 Schill. von Jacob Rhaw zu Rengerslage, 15 Schill. von Friedrich Schlegel zu Altenzaun von 6 Mark Hauptsumme, 25 Schill. von den Vorstehern der Kapelle. Diese gemeinten 1 ½ Mark und 4 Scheffel Roggen sind von den beiden Messen dem Pfarrer gegeben worden. Es hat sich aber, heißt es im Abschied von 1542, Caspar Wust (von Beust) zu Altenzaun solches zu verbieten unterstanden; ist ihm geschrieben, solch „Gebet“ abzuschaffen. 1551 lautet die betr. Fußnote: hat die Kapelle nicht mehr einzunehmen, ist daher der ganze Absatz bis zu dem Worte „abzuschaffen“ durchstrichen. Im Jahre 1581 berichteten die Alten bei ihren Eidespflichten, daß noch zwei Enden Landes hierzu gehören, gibt jedes 1 Scheffel Korns, ein Ende hat Christoph Kate, das andere hat Brose Erxleben, der Krüger, von dem ersteren Ende Landes nahm Gerdt von Lüderitz, von dem letzteren die Joachim Schlegelsche die Pacht; da diese Bemerkungen 1600 fehlen, ist anzunehmen, daß die Pächte wieder der richtigen Stelle zugeführt worden sind. 1581 und noch 1600 wird geklagt, daß der Schmied die schuldigen jährlichen 2 Pfund Wachs der Kirche schon seit vielen Jahren nicht gegeben habe; es wird angeordnet, Hilfe bei dem Konsistorio anzusuchen. Collatores: die von Schlegel, Ulrich und Hans. Die aus Granitsteinen erbaute kleine romanische Kapelle wird jetzt nur bei Taufen und Begräbnissen benutzt.