4. Fronleichnamshof und Mühle.
Die nun folgenden Angaben entnehmen wir in der Hauptsache R. Daume, Bilder aus Seehausens Vergangenheit, 2. Heft, S. 8 und 9. Laut Urkunde vom 14. Mai 1409 vereignet der Markgraf Jobst dem Seehäuser Rate einen Teil des Zehnten über einen Hof zu Wendemark zu der heiligen Leichnamsmesse. Davon behielt dieser Hof den Namen Fronleichnamshof. Er stand unter Jagowscher Hoheit. In einer Urkunde von 1493 teilt Kurfürst Johann eine Entscheidung seiner Räte zwischen der Seehäuser Fronleichnams-Brüderschaft und Claus von Jagow über einen Hof zu W., den damals Hans Retuelt bewohnt, mit, nach welcher Claus von Jagow nur die Gerichte über diesen Hof behalten soll. Aber schon 1497 überläßt letzterer den Vorstehern der Heiligen Leichnamsgilde alle seine Gerechtigkeiten, das höchste und niedere Gericht über diesen Hof und die dazu gehörige Mühle, ausgenommen das Straßengericht, mit der Verpflichtung, die Zahl der Präbendarien zu vergrößern und für sein eigenes Seelenheil nach seinem Tode sowie für das seiner lieben Mutter, Hausfrau und Kinder und aller derer von Jagow fleißig zu beten. Nach der Reformation kamen die zu zahlenden Gefälle an den Seehäuser Rat. Die Mühle ging in der Folge ein. Nachdem sie in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts durch den Besitzer des Parishofes Johann Roloff wieder aufgerichtet war, mußte das Hebungsrecht der früher vom Rate bezogenen Getreidegaben von dieser Mühle im Wege eines weitläufigen Prozesses verfolgt und wiedergewonnen werden. Von da an hatte die Wendemarker Mühle fortdauernd eine gewisse Menge Getreide zu liefern, über die immer wieder hin und her gestritten wurde. Dabei erhielten die Insassen des Klosters 3 Schfl., die des Beguinenstiftes 3 Schfl. und 40 arme Personen 3–4 Metzen. In den Grundbuchlagerbüchern 1800 wird dieser Hof regelmäßig als Corporis Christi oder Leichnamshof (Fronleichnam = Leib des Herrn) aufgeführt. Die Stadt Seehausen hatte darüber besondere Rechte. Es findet sich darüber ein Erbkaufvertrag des ehrbaren Rates mit Matthias Rauchbaum vom 1. Febr. 1649. In demselben Aktenstück die folgende Notiz: „27. August 1661 hat ein ehrbarer Rat allhier das Einlager (eine festliche Mahlzeit) nach gewöhnter Sitte bei ihrem Untertan Thias Rauchbaum zu Wendemark, nachdem ihm solches 14 Tage vorher angekündigt, sich darauf wohl vorzubereiten und zuzuschicken, gehalten. Hans Joachim Schwechten, welcher Matthias Rauchbaums Tochter geheiratet, hat diesen Hof bis 1701 bewohnt. Nach Absterben des Hans Joachim Schwechten ist sein Sohn Hans Schwechten hinwiederum von uns, dem Rat, zu einem Untertan angenommen, hat sich pflichtbar gemacht und versprochen, alles dasjenige abzutragen, was seine Vorfahren getan, auch zu Annahmegeld 10 Taler erlegt. 1727 wird dessen Sohn Joachim versprochen, wenn er 14 Taler Annahmegeld zahlen wolle, so sollte er nach geleisteter Pflicht zum Untertan angenommen werden.