4. Die Tannenberger Siedlung.
Unter dem 23. Mai 1936 gibt uns die „Osterburger Zeitung“ einen Bericht über das in der Gegenwart begonnene großartige Kannenberger Siedlungswerk. Da heißt es: „Der Kulturamtsvorsteher Regierungsrat Marahrens-Stendal hielt auf dem Gut Kannenberg während der Bereisung des Kreises Osterburg durch Oberpräsident von Ulrich einen Vortrag über die groß angelegte Siedlung: Das Gut Kannenberg, ein Riesenbesitztum von 779,6580 Hektar, das sich früher aus Kellners Hof, Weiß’ Hof, Maaß’ Hof, Hohe Hof und dem Gut zusammensetzte, und der Preuß. Rentenbank-Kreditanstalt gehörte, hat bekanntlich der Staat für ½ Million Mark angekauft, um Siedlungsstellen daraus zu machen. Das Siedeln wird durch die Deutsche Gesellschaft für innere Kolonisation, Berlin, ermöglicht, die den Siedlern Zuschüsse gibt. Das ganze Besitztum ist in 9 Bauernstellen zur Größe von je 120 bis 300 Morgen aufgeteilt, die besiedelt werden sollen. Die Bewerber sind bereits dafür vorhanden. Man hat berechnet, daß eine Rente von 11,50 RM je 25 Ar für Siedler tragbar ist. Nun hat das Kulturamt Stendal als Siedlungsbehörde die hohe Aufgabe, die Aufteilung nach der Bodenbeschaffenheit vorzunehmen, das Land, soweit nötig, überwachen zu lassen und durch Drainage die Entwässerung herbeizuführen. Außerdem müssen für jede Siedlerstelle Gebäude errichtet werden. Für die Urbarmachung und Vorflutbeschaffung ist der Arbeitsdienst eingesetzt worden. Mit der Vorflutbeschaffung kann die Wassergefahr als beseitigt angesehen werden. Von den Siedlungsanlagen werden auch die Gemarkungen der Gemeinde Berge, Giesenslage und Sandauerholz betroffen. Dafür bietet die Deutsche Gesellschaft für innere Kolonisation gewisse Gegenleistungen. Nicht nur mit den Gemeinden, sondern auch mit dem Schafzüchterverband mußte verhandelt werden. Schwierig war die Neuregelung und Aenderung öffentlich-rechtlicher Verhältnisse.“