3. Beckers Hof..

Unter dem Namen „Beckers Hof“ ist der jetzige Ackerhof Nr. 26, der jetzt im Besitze des Herrn Wilhelm Böttcher ist, zu verstehen. Mit seinem Nachbarhof, dem Roggeschen Hofe, liegt er an der Südseite des Vorwerks Wendemark. Wir nennen ihn Beckers Hof, weil er lange Zeit in dem Besitze dieser Familie gewesen und weil er in den obigen Ausführungen oft so genannt ist. Dr. Böhme nennt a. a. O. um 1695 als Besitzer Berndahl Becker, 1802 bis 1825 Johann Joachim Becker, 1825 bis 1841; Ehefrau des Ackermanns Häsecke, Marie Dorothee, geb. Neubauer, verwitwet gewesene Ehefrau Johann Joachim Becker; 1841 bis 1854 Ehefrau Lüdecke, Charlotte Dorothee, geb. Becker, und Joachim Dietrich Lüdecke. Der Lehrer Ebeling meint, der Hof habe den Namen „Butterhof“; ob diese Meinung richtig ist, habe ich nicht feststellen können. Im Kirchenbuch wird schon 1667 Joachim Becker genannt.

Die Geschichte dieses Hofes ist der des Einhofes sehr ähnlich. Wie der Einhof, so gehörte auch unser Hof zu dem praedium Alant, das zuerst dem Bistum Havelberg zugeteilt wurde, dann an das Stift Heiligengrabe kam. In dem Extract aus dem Landbuche vom Jahre 1427 heißt es: „Blocklandt Schulte 2½ Hufe, dem Kloster zum Heiligen Grabe 6 Mk. Stend. und den Zehenden auf 5 Stücke“. Von Nicolaus Falcke wird später Brendahl Becker ausdrücklich der Besitzer des Blocklandes bezeichnet. Wie über den Einhof hatte das Kloster auch über unseren Hof das höchste und niederste Gericht. Wie der Einhof, so hatte auch dieser Hof die Verpflichtung, Pachtgeld und Kornzehnt an das Stift abzugeben, die Lüneburger Fuhren auszurichten, die Jagd auf seinem Felde zu dulden, die Stiftsbedienten während der Jagd zu beköstigen und ein Jahr um das andere drei Windhunde aufzuziehen. In einem Extract aus dem Original-Erbregister bei dem Stift Heiligengrabe vom 1. Juli 1723 S. 108—110 heißt es: „Wendemark. Brendahl Becker gibt an Pachtgelde 7 Thaler 18 gr. 6 , soll nach der Rechnung de anno 1559 geben 5½ Schock Schilling. Der Kornzehnt von seinem Hofe ist jetzo behandelt à 25 Tlr. jährlich.“ In diesem Erbregister wird die Befugnis des Stifts erneut betont, „von den sämtlichen zu den Höfen des Brendahl Becker, modo ebenfalls Brendahl Becker, und Peter Barfels, modo Nicolaus Falcke, gehörigen Aeckern den Zehnt zu nehmen; von dem Hofe des Claus Falcke, modo Johann Falcke, hingegen wird der Zehnt nur von einem Ackerstück entrichtet. Dieses wird bezeugt vom Stift Heiligengrabe den 29. Januar 1783. Interessant sind die Preisunterschiede zwischen 1694 und 1703: Am 3. 10. 1694 kostet, wie Herr W. Böttcher mitteilt, der Pieverlingsche Hof in Wendemark 350 Thaler; am 8. 11. 1703 zahlt Engel (cf. Rittergut in Wendemark seinen beiden abziehenden Brüdern 4000 Thaler aus. Die Stiefmutter erhält außerdem 100 Thaler.

Die lästige Verpflichtung der Lüneburger Fuhren wurde auch für Beckers Hof in eine Geldgabe von 5 Tlr. für jede Fuhre umgewandelt.

Auch dieser Hof gehörte zum ehemaligen Bot- und Loddinggericht. Ueber dieses für die Deichpflichtigen, ursprünglich für die Kolonisten Albrechts des Bären bestimmte Gericht ist zu vergleichen Steinhardt, Ueber die Altmark, I S. 47 ff.; über sein ruhmloses Ende siehe der 34. Jahresbericht des Altm. Geschichtsvereins S. 125 f.Mit den Freisassen Falckes vom Einhof und Wöllmerstift kaufte auch der Besitzer unseres Hofes für zusammen 6930 Tlr. 21 Morgen Gänsebrinkwiesen; darüber ist oben schon näheres gesagt, ebenso wie über die Pflicht zur Unterhaltung des Elbdeiches bei Werben.

Aus dem Jahre 1895 ist noch ein trauriges Ereignis zu berichten: Beide Höfe, damals den Familien Börner und Raue gehörig, brannten bis auf die Grundmauern nieder. Der Brand soll auf dem Hofe Börners durch spielende Kinder verursacht worden sein.