11. Schwarzholzer Deichordnung von 1695.

Nach der Deichordnung für die Oberschau reitet aus Schwarzholz an Richters Statt der Schulze, dem dann aus der Gemeinde nach der Ordnung allemal einer als Heimreiter mit zugeordnet wird. Als Deichkavelbesitzer in Schwarzholz werden außer dem eben genannten Curt Gottfried von Uechteritz aufgezählt Martin Otto, einst Claus Kraberg, Joachim Wahrenberg, David Reimer von Bertkow, Henning Wöllmer, die Tangermünder Erben des Herrn Nicolai Kraatzen wegen des Pieverlingschen Hofes in Schwarzholz, der von Kannenberg wegen seines Hofes in Schwarzholz, Herr Kurt Gottfried von Uechteritz wegen Hartwig Gencken Hofes in Schwarzholz, Claus Schütze (Schultze), Herr Curt Uechteritz von Rauenthal, wegen Curts Hof zu Schwarzenholz, wegen des Osterholzschen Gutes, Bürgermeister Jochim Hüsecke wegen Osterholz, Abraham von Pieverlings Erben, zum Rosenhof gehörig, die Pieverlingschen Erben wegen des Gutes Käcklitz, Christian Büttners Erben, zugehörig sind Stöltings und Hennings Deiche.

Auf Grund dieser Deichordnung sei es gestattet, noch einmal die einzelnen Höfe in Schwarzholz aufzuzählen:

a)Allodial-Rittergut I, die von Schwarzholz, dann die von Bertkow, um 1695 David Reymer von Bertkow und dann die oben genannten Besitzer;

b)Allodial-Rittergut II. und III. Anteils. Es ist mir leider nicht möglich gewesen, welcher von den oben genannten Höfen das heutige Rittergut II. und III. Anteils ist. Dr. Böhme a. a. O. gibt als Besitzer um 1695 die Tangermünder Erben des Herrn Nicolai Kraatzen an, eine Notiz, die er der obigen Deichordnung entnommen hat.

Die Deichordnung fügt noch hinzu „wegen des Pieverlingschen Hofes in Schwarzholz“; jene Erben besaßen also dieses Rittergut, das vorher die von Pieverling besessen, und hatten darum auch die dazu gehörige Deichkavel. Von den nachfolgenden Besitzern seien nach den Angaben des Dr. Böhme nur genannt Carl Friedrich von Kahlden (1856–69), Oswald von Barsewisch, Pächter von Möllendorf (1869–72), Frau von Barsewisch, geb. zu Kahlden (1872–90), und Rittergutsbesitzer Franz Scheller.

Ackerhof Nr. 4 hieß früher Köppe Johanns Hof; sein Besitzer um 1695 war Joachim Wahrenberg, um 1923 Paul Richard Storbeck.

Ackerhof Nr. 5 besaß früher die Familie Belitz, um 1695 Henning Wöllmer, um die Mitte des 19. Jahrh. Hermann Julius Freiherr Digeon de Monteton und dann die Besitzer vom Rittergut I.

Ackerhof Nr. 7 war jahrhundertelang im Besitz der Familie Köppen, um 1695 im Besitz des Claus Schultze, dann der Familie Falcke und um 1923 des Gotthard Hoffmann.

Ackerhof Nr. 8 hatte die Familie Kater, um 1695 Kurt Gottfried von Uechteritz, vorher Hartwig Gencken. Ob es sich hier wirklich um den Curtshof handelt, ist doch fraglich.

Die anderen Höfe, die Dr. Böhme nicht nennt, Nr. 1, 2, 3 und 6, näher zu bestimmen, war uns mit dem vorliegenden Quellenmaterial nicht möglich. Es bleibt hier gerade dem örtlichen Heimatforscher noch viel zu tun übrig.