4. Der Landsturm zu Pferde. 1814
Wie in der 1. Auflage, so sei auch hier die Instruction zur militärischen Uebung im Landsturm zu Pferde mitgeteilt, welche am 12. Januar 1814 der Divisionär des altmärkischen Landsturms, von Rundstedt, erließ:
„Ein jeder Reiter muß mit einem brauchbaren Sattel oder Sattelkissen mit Steigbügeln, einem guten haltbaren Zaum mit Stange- oder Trensengebiß, einem Halster mit Strick, demnächst aber mit einem Futtersack und Futterbeutel auf seinem Pferde versehen sein. Die Hauptwaffe ist die Lanze; die Stange derselben muß 9 Fuß lang und die eiserne Spitze recht dauerhaft und gut daran befestigt sein. Unten an der Stange, etwa eine Hand breit vom Ende, muß ein Loch gebohrt sein, wodurch ein lederner Riemen oder Strick gezogen, welcher in einer Schleife verbunden wird. In der Mitte der Stange wird ein lederner Riemen oder Strick doppelt an der Stange befestigt, und zu einer Schleife gebunden, wo der rechte Arm durchgesteckt werden kann. Es muß diese Schleife aber dergestalt angemacht werden, daß solche höher und niedriger geschoben werden kann, je nachdem es der Reiter für sich bei der Führung auf dem Marsch am bequemsten findet. Die unteren Schleifen nimmt der Reiter im Marschieren über die Spitze des rechten Fußes zwischen Fuß und Steigbügel. Oben an der Stange ganz kurz unter der eisernen Spitze, muß eine halb schwarze, halb weiße Flagge, einen Fuß im Viereck, mit kleinen Nägeln befestigt werden. Wer ein Pistol hat und führen will, muß sich in Ermangelung eines Pistolenhalfters mit einem ledernen breiten Gurt um den Leib versehen, an welchem auf der linken Seite eine Schleife findlich, wo das Pistol mit der Mündung durchgesteckt und so geführt werden kann. Zur Verhütung von Schäden muß der Pfannendeckel mit einem ledernen Futteral bezogen werden. Auch ist es einem jeden verstattet, ein Seitengewehr zu führen, wenn er sich solches selbst schafft. Im Dienst trägt der Rittmeister eine schwarze Binde mit weißer Einfassung um den rechten Arm, der Leutnant um den untern Arm oberhalb des Ellbogens; die Unteroffiziere ein gleiches Abzeichen, etwas schmaler als das der Offiziere, unterhalb des Ellbogens um den linken Arm. Außer Dienst werden diese Abzeichen nicht getragen.
Die Uebungen der Kavallerie sind so wie bei der Infanterie auf die Sonn- und Festtage nach beendigtem Gottesdienst bestimmt. Die Leute müssen im Anfang zu kleinen Abtheilungen einzeln hinter einander im Kreise reiten, um mit der Führung der Lanze und den Wendungen der Pferde rechts und links bekannt gemacht zu werden. Nachdem solches zu Anfang im Schritt geschehen, muß es auch im Trabe geübt werden. Die Mannschaft muß gleich bei den ersten Uebungen an die größte Stille, Aufmerksamkeit und Folgsamkeit im Dienst auf das allerstrengste gewöhnt werden. Hierauf wird der Abmarsch im Dienst dergestalt, daß die Reiter nicht gedrängt Knie an Knie halten, die Pferde ganz gerade stellen müssen und sich so rechts und links an die Richtung im Gliede gewöhnen. Sodann wird gliederweise im Schritt und Trabe geradeaus geritten, um die Leute im Geradeausreiten und Richten im Gliede zu unterweisen. Ist dies einigermaßen geübt und begreiflich gemacht, so werden dieselben und ganzen Wendungen zu Pferde mit den dreien „rechts um! links um! kehrt! Front!“ zuförderst auf der Stelle, demnächst aber auch im Marsch, sowohl im Schritt als Trabe gezeigt. Hierauf folgt das Abbrechen im Gliede sowie das Aufmarschieren. Dieses sind die notwendigsten Bewegungen, die geübt werden müssen. Hiernächst ist es aber noch ganz vorzüglich erforderlich, den Leuten deutlich und begreiflich zu machen, wie sie sich auf Patrouillen und Escorten, Feldwachhalten und Postenstehen zu benehmen haben. Ein genaues Detail hiervon zu geben, würde zu weitläufig sein. Diejenigen Herren Districts- und Bezirkskommandanten, so Militär gewesen, wissen, was hierzu erforderlich ist, um die Anweisung erteilen zu können; diejenigen aber, die nicht Militär gewesen, müssen sich durch sachverständige Männer in ihren Bezirken Kenntnis verschaffen, um die ihnen untergeordneten Rittmeister und Untergebenen gehörig instruieren zu können."
Jeder alte Kavallerist wird sich bei dem Lesen dieser Instruktion mit einem gewissen Vergnügen der Zeit erinnern, in der er selbst die Anfänge der edlen Reitkunst in seiner Garnison erlernte; wir alle aber wollen mit stolzer Freude der großen Zeit gedenken, in welcher unser preußisches Volk sich wie ein Mann erhob und das schwere Joch des korsischen Eroberers zerbrach.