Allerlei kirchliche Nachrichten aus der Zeit von 1764 bis 1817.
Diese kirchlichen Nachrichten sind, wie auch die ihnen folgenden Abschnitte, aus der Pfarrchronik bzw. aus dem Kirchenbuche von Berge entnommen.
1764 erwirkte der Pfarrer Runde eine herrschaftliche Verordnung, daß künftig das „Vierzeitengeld“ von Berge und Kannenberg ordentlich voll gegeben werden; einige „unvernünftige und unbändige Leute unter den herrschaftlichen Bedienten oder Pächtern hatten ehedem die Grobheit begangen, den Kirchenvorsteher und Küster, wenn sie das Geld abholen wollten, mit Fluchen und Schelten abzuweisen.“ — Derselbe Pfarrer erwirkte von derselben Gerichtsobrigkeit eine Verordnung an den Krüger Schäfer, wonach demselben befohlen wurde, den Trinkgästen zur Winterszeit nach 8 Uhr und im Sommer nach 9 Uhr weder Bier noch Branntwein mehr zu reichen. „Auch sei die musikalische Aufwartung dem Krüger Ziemendorf verpachtet, außer welchem niemand die Erlaubnis habe, mit Musik aufzuwarten.“ — Die auswärtigen Gemeindeglieder mußten den Pfarrer zu außerordentlichen Amtshandlungen mit Pferd und Wagen abholen. Als sich einmal die Räbeler weigerten, das bei einem Leichenbegängnis zu tun, blieb der Pfarrer zu Hause. „Doch kamen noch um 5 Uhr abends die Pferde und nachher zur bestimmten Zeit.“ — Die Trauerfeier nach dem Tode Friedrichs des Großen wurde in der folgenden Weise gehalten: „Die Gemeinden aus Berge, Räbel und Giesenslage versammelten sich am 14. Sonntag nach Trin., mittags 1 Uhr im hiesigen Schulzenhofe und wurden vom Prediger unter Läutung der Glocke in stiller Prozession zur Kirche geführt und nach gehaltener Gedächtnispredigt (über 1. Chron. 18, V. 8) ging jeder, wohin er wollte. Das Hineintragen eines blinden Sarges sieht einem Kinderspiel sehr ähnlich und ist sonderlich auf dem Dorfe ein elendes Gepränge, welches dem verstorbenen König seine Ehre macht und für die armen Landleute seinen Nutzen hat." — Die Gründung der Pfarrwitwen- und Waisenkassen geht auf eine Verfügung des Kurfürsten im Jahre 1692 zurück; am 18. November desselben Jahres wurde auch die Werbener Pfarrwitwen- und Waisenkasse dadurch begründet, daß jeder Geistliche des Kirchenkreises einen Taler zu dem genannten Zwecke hergab; das Geld wurde zunächst in dem Schrank der Werbener Sakristei verwahrt. Wenn daher in der Pfarrchronik von Berge unter dem Jahre 1789 von der Stiftung der Werbener Diözesan-Prediger-Witwenkasse die Rede ist, so dürfte damit die dieser Kasse angegliederte „Kornkasse“ gemeint sein, zu welcher der Pfarrer Runde als Senior der Ephorie die Statuten entworfen hatte. Zu dieser Notiz von der Stiftung der Kasse fügt der letztgenannte Pfarrer die Worte: „Ein offenbarer Beweis, daß die jetzigen Prediger der werbenschen Inspektion sämtlich ihre Ehegattinnen lieb haben. Gebe Gott, daß es jederzeit so sein möge und daß die Predigerfrauen dieser Diözese der Liebe ihrer Männer immer so würdig sein mögen, als sie es in unseren Zeiten waren." Zur Inspektion Werben gehörten damals: Werben, Oberpfarre und Diakonat, Hindenberg mit Gethlingen, Walsleben mit Calberwisch, Rohrbeck, Berge mit Räbel und Giesenslage, Iden mit Rengerslage, Polkritz mit Käcklitz, Niedergörne mit Dalchau und Krusemark; diese Pfarren gehören jetzt noch zur Witwenkasse, während die Ephorie geändert ist. Wir wissen, daß heute zur Ephorie Werben gehören: Werben, Berge mit Räbel und Giesenslage, Bertkow mit Plätz und Goldbeck, Hindenberg mit Gethlingen, Iden mit Rengerslage, Königsmark mit Wolterslage, Krusemark, Neukirchen, Niedergörne mit Dalchau, Polkritz mit Käcklitz und Wendemark mit Lichterfelde. — Im Herbst des Jahres 1792 wurde ein neues Kirchensiegel für die Parochie Berge verfertigt; es zeigt eine aufgeschlagene, auf einem mit Lichtern besetzten Altare liegende Bibel. Der Pfarrer Runde bemerkt dazu: „Gottes Wort muß unsern Verstand erleuchten und in der Kirche und bei allem Religionsunterrichte die Hauptsache sein. Nicht Papst, nicht Tradition, nicht Philosophie, nicht symbolische Bücher, nicht Menschengewäsche, sondern alle Schrift, von Gott eingegeben ist nütze zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung, zur Züchtigung in der Gerechtigkeit, daß ein Mensch Gottes sei vollkommen und zu allem guten Werke geschickt. Auch muß die Bibel in ihrem Werte bleiben und erhalten werden. Es ist gar nicht nötig, etwas daran zu verbessern oder moralische Auszüge daraus zu machen, welches soviel sein würde, als Gottes Wort verhunzen. Gott steuere aller unnützen Neuerungssucht und erhalte uns bei seinem Worte. Er wehre dem Satan, dem die Bibel ein Dorn im Auge ist, und der gern das Wort von dem Herzen der Menschen nimmt, damit sie nicht glauben und selig werden.“ Wahrlich, ein kräftiges Zeugnis gegen den damals herrschenden Vernunftglauben! Neben diesem Siegel besteht jetzt eins mit dem Patronatswappen und der Umschrift „Kirche zu Berge“. — Im Jahre 1817 sollten nach höherem Befehle eigentliche Presbyterien von den Gemeinden selbst erwählt werden; dies geschah in der hiesigen Gegend am 7. September. Was dies Presbyterium tun und wirken soll, ist unbekannt. Desgleichen wurde auch am 16. September die erste Synode zu Krusemark unter dem Vorsitz des Superintendenten Voigt gehalten. Am 31. Oktober und 1. November wurde das Jubelfest der Reformation begangen. Gepredigt wurde beide Tage über Röm. 13, v. 4, 12. Zu dieser Feier waren alle drei Gemeinden hier versammelt und nahmen an der Feier des heiligen Abendmahls teil. Am ersten Tage wurden auch die Gemeinden über die Vereinigung der lutherischen und reformierten Kirche zu einer evangelischen Kirche befragt; diese Vereinigung fand einstimmige Annahme. — Am 19. April 1818 wurde zu Berge, am 26. zu Giesenslage und am 3. Mai zu Räbel zum erstenmal das heilige Abendmahl unter Austeilung des ungesäuerten Brotes gehalten.