6. Der Hof derer von Kröcher.

Dr. Böhme a. a. O. nennt noch in Schwarzholz das Allodial-Rittergut II. und III. Anteils. Wir können darum nur noch die Höfe nach ihren früheren Besitzern benennen. Unter ihnen haben die von Kröcher ansehnlichen Besitz. Im Jahre 1486 verleiht Kurfürst Johann dem Kersten, Achim und Hans von Kröcher in Schwarzholz Haus, Hof nebst Zubehör, wie sie es von Hans von Schwarzenholz gekauft haben, ferner das halbe Gericht und den halben Dienst daselbst, ferner allerlei Geld- und Getreidehebungen aus den Höfen des Matthäus Kater, Arndt Belitz und Peter Meyer. In dem Belehnungsbrief aus dem Jahre 1499 wird statt Peter Meyer Andreas Horst genannt. Auch Kurfürst Joachim II. erneuert im Jahre 1540 diese Belehnung. Das Wort „Haus“ pflegt zu jener Zeit Schloß, Burg oder doch ein herrschaftliches Haus zu bedeuten. Es sollen auch noch im 19. Jahrhundert Spuren eines Schlosses oder seiner Befestigung in Schwarzholz gewesen sein und diese Spuren in einem alten Graben bestanden haben. Wir schließen aus der obigen Bedeutung des Wortes „Haus“, daß es sich hier um das Rittergut handelt, das Dr. Böhme a. a. O. mit Rittergut II. Anteils bezeichnet. Schon 1487 bekennen Kersten und Achim von Kröcher tom Dretze geseten, daß sie mit Wissen ihres Vaters Hans wiederkäuflich verkaufen dem ehrsamen Merten Curdes, Ilse seiner Hausfrau und ihren Erben 6 Schock brandenb. Währung aus ihrem Hofe zu Schwarzholz mit allem Zubehör, alljährlich in der Stadt Havelberg zu bezahlen, 4 Schock auf S. Walpurgis und 2 Schock auf S. Martini, für 90 Schock brandenb. Währg., womit sie die Renten und Zinsen, welche der ehrsame Hinrik Legede und der andächtige Priester Ludolf Witte für seinen Altar aus diesem Hause lange Zeit gehabt, abgelöst haben. 1487 war Schwarzholz noch im gemeinschaftlichen Besitz der Brüder Kersten und Achim, 1489 war das Gut bereits unter ihnen geteilt, jeder Bruder besaß ¼ der Gerichte und Dienste über 5 Bauernhöfe. Der Hof aber, den Hans Tidecke beackerte, scheint beiden Brüdern gemeinschaftlich verliehen zu sein, wiewohl ersichtlich ist, daß von den Gerichten und Diensten über diesen Hof jedem Bruder die Hälfte zustand. Diese letzteren Ausführungen sind der Geschichte des Geschlechts von Kröcher entnommen.

Wenn wir nun aber hören, daß Tideckes Hof bei der Kirche zu Polkritz zu suchen sei, so dürfen wir wohl annehmen, daß der Hof, von dem die von Kröcher die obige Geldrente an die Curdes zu bezahlen hatten, eben der andere in Schwarzholz selbst gelegene Anteil, das Rittergut II. Antheils, gemeint ist. Die Geldrente bedeutete die Zinszahlung von 90 Schock brandenb. Währg.; mit dieser Summe war dasjenige bezahlt, wofür der Hof verpfändet gewesen, und was lange vor ihrer Zeit der von Schwarzenholz darauf aufgenommen gehabt. Ohne Zweifel ist der fragliche Hof derselbe, in dessen Besitz sich Hans von Schwarzenholz ehemals befand, und welcher 1427 für 45 Mark verpfändet wurde (vgl. Geschichte des Geschlechts von Kröcher II, S. 12).

Aber damit war die „anliegende Not“ der Kröcher damals noch nicht behoben, auch auf den anderen Anteil ihres Schwarzenholzer Besitzes mußten sie eine Schuld laden: 1489 bekennt Johann Markgraf zu Brandenburg, daß er seinem getreuen Kerstian von Kr. erlaubt hat, daß er dem Bürger zu Havelberg Merten Curds und seinen Erben wiederkäuflich verkauft hat 5 Schock über den Hof in Schwarzholz, auf dem Hans Tidicke wohnt, nebst seinem Teile am höchsten und niedern (sidest) Gericht und Dienst und noch über 5 Höfe daselbst in Schwarzholz das 4. Teil des höchsten und niedern Gerichts. 1490 nimmt Achim von Kr. dieselbe Schuld auch auf seinen halben Anteil an dem Titkenschen Hofe und an dem Gericht über die genannten Höfe. 1493 gibt derselbe Markgraf Johann, Kurfürst, auch dem Achim von Kr. seine Genehmigung dazu.

In einer Urkunde vom 27. Mai 1655 wird von den zu Ende des 15. Jahrhunderts der Familie Curdes auf dem Kröcherschen Hof in Schwarzholz verschriebenen Kapitalien von 90 und 70 Schock Geldes gesagt, daß sie bis zum Jahre 1625 richtig verzinst seien. Als aber das verderbliche Kriegswesen eingefallen, die Meier Todes verfahren, auch die Gebäude gänzlich ruiniert und verwüstet und also der Hof nicht bewohnt, die Hufen unbeackert gelegen, hätten die Curdes nichts bekommen können. Hartwig von Platen hatte an den Nachlaß Ernsts von Kröcher eine Forderung, welche im Jahre 1616 auf 430 Taler festgesetzt wurde, und wofür Moritz und Christoph von Kr., Ernsts Lehnsnachfolger, jeder zur Hälfte verhaftet waren. Die Summe wurde auf 400 Taler festgestellt. Diese Summe wurde in der Weise beglichen, daß den Gläubigern für 250 Taler ein Bauerhof zu Räbel erblich überlassen, für den Rest von 150 Talern der Anteil Christophs an Schwarzholz verschrieben würde. Die von Platenschen Erben traten ihre Rechte aus diesem Vergleich an den General von Kannenberg ab. 1659 traten Franz und Hans Georg, Gebrüder Curdes, ihre von ihrem Urobereltervater Martin Curdes 1487 von Kersten und Achim von Kröcher erkauften und von ihnen ererbten Einkünfte und Rechte in Schwarzholz (6 Schock jährlicher Rente für 90 Schock Wiederkaufssumme, 4 Schock jährl. Rente nebst Gericht und Dienst, aus 5 Höfen den 4. Teil des Gerichts und Dienstes für 70 Schock Wiederkaufssumme) an den General Christoph von Kannenberg gegen eine bare annehmliche und vergnügliche Satisfaction ab. Wegen jener 150 Taler, aber auch wegen dieser Erwerbung nahm Christoph von Kannenberg den Hof in Schwarzholz in Besitz, der auch nach einem Vergleich seinen Erben verblieb. 1686 bestätigte Kurfürst Friedrich Wilhelm jene Abmachung zwischen den Curdes und dem General von Kannenberg vom Jahre 1659 und belehnte damit den Friedrich Wilhelm von Kannenberg unter Beschränkung der Wiederkaufszeit auf 25 Jahre. Am 1. Nov. 1727 kam jener Vergleich zustande, nach welchem der Freiherr Friedrich Wilhelm von Kannenberg sich zur Zahlung von 2200 Talern verstand und den Besitz derer von Kröcher in Schwarzholz behielt. Diesem Vergleich waren aber noch einige Vorgänge vorausgegangen, die wir noch kurz darlegen möchten. Im Jahre 1715 bekundet dieser Freiherr, daß Paul Thomas, Pächter in Uchtenhagen, ihm 2000 Taler auf 6 Jahre vorgeschossen habe. Anstelle der Zinsen soll er das jährliche Pachtgeld aus dem Hofe in Schwarzholz, den die Witwe des Balzer Schultze in Pacht hat, erhalten. Als die 6 Jahre sich ihrem Ende entgegen neigen, wird ein Kaufkontrakt 1720 mit Joachim Wöllmer geschlossen; er soll den Hof erhalten, nachdem er die Pachtung von Kannenberg aufgegeben. Dieser Verkauf muß aber aus uns unbekannten Gründen nicht zustande gekommen sein, denn 1722 verkauft der Freiherr dem Paul Thomas den Hof mit allem Zubehör, außer den Gerichten und Jagden; es würde jedoch dem Käufer gestattet, mit der Flinte auszugehen und Wildbret zu schießen. Der Käufer übernahm die auf dem Gute haftenden Abgaben und zahlte 5000 Taler. 1727 erfolgte dann der obige Vergleich.