Besitzer derer von Kruge in Räbel.

Die von Kruge stammen von dem unweit Seehausen gelegenen Dorf und Rittersitz Krüden, früher Kruge genannt. Der auf Lautverschiebung beruhende Wechsel in der Schreibung und Aussprache Kruge und Krüden scheint den Namen dem deutschen Sprachidiom, der deutschen Mundart, zuzuweisen. Es ist diese altmärkische Familie, die ein Andreaskreuz im Wappen zeigt, durchaus stammverschieden von einer gleichnamigen Familie mit einem Einhorn im Schilde. Jene Familie war seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in der Altmark und vom 14. Jahrhundert ab auch in der Prignitz begütert; diese Familie war aus dem Orte Kroge, nahe bei Gartow und Fallingbostel; sie trat seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Mecklenburg und in der Prignitz auf (Garlosen, Meyenburg und Stavenow) und starb schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts aus. Als die Letzten des altmärkischen Geschlechts im Mannesstamm erscheinen die Gebrüder Joachim und Arnd von Kruge, welche nicht lange vor 1556 verstarben. Schon im 15. Jahrhundert waren ansehnliche Teile ihres Stammgutes Krüden in andere Hände übergegangen, an die von Jagow, von Rochow, von Voß, Griper und von Welle, doch scheinen sie damals noch im Besitze von kleineren oder größeren Teilen von Krüden geblieben zu sein. Weitere Nachrichten über diese altmärkische Familie finden wir im 30. Altmärkischen Jahresbericht, S. 100. Nach diesen kurzen allgemeinen Angaben kehren wir im Geiste nach Räbel zurück, wo die Familie seit 1418 begütert war. In diesem genannten Jahr verkauft Matthias Wolfswinkel dem „tüchtigen“ Arnd von Kruge und dessen Erben zu einem rechten Erbkauf seinen halben Hof zu Räbel mit allem Zubehör für 110 Mark. Zeugen dieses Verkaufes waren Cone v. d. Berge und Martin Wolfswinkel. Schon 1346 begegnet wir in einer Urkunde einem Angehöriger der Familie Wolfswinkel namens Gerhard. Diese Familie führte einen schreitenden Wolf im Wappen, gehörte nicht zum altmärkischen Adel und starb frühzeitig aus. Im Jahre 1523 bestätigt Joachim, Markgraf zu Brandenburg, Kurfürst, daß Arnd von Kruge, wohnhaft zu Räbel, seiner Köchin Margarethe Heinrichs um ihrer langen treuen Dienste willen und zweien seiner und ihren Söhnen und drei Töchtern eine Donation gemacht habe. 1552 kauft der Werbener Bürgermeister Andreas Goldbeck dem Hauptmann der Altmark Levin von der Schulenburg das Angefäll von Arnds von Krugen Lehngut ab für 300 Tlr. und Uebernahme der gebührlichen Lehnspflicht; im gemeinen Landesaufgebot mit einer Schützenrüstung und mit einem Pferde unter ihren Lehnsherren, denen von der Schulenburg, auf deren Unkosten zu dienen. 1556 wird Levin von der Schulenburg vom Kurfürsten mit den von Krugenschen Gütern belehnt. Er kann sie weiter verleihen, so daß der, welchem er sie verleiht, es zu Afterlehn trage und dem Kurfürsten mit einem Pferde diene. Am 14. Oktober 1560 bekommen die Goldbeck diese Güter. Der Brief, in dem Andreas Goldbeck der Aeltere, der Bürgermeister von Werben, gelobt, alle Lehnspflichten getreulich zu erfüllen, ist zu Werben nach Dionysei im 1560. Jahre geschrieben; sein Original befindet sich noch in Salzwedel im Archiv derer von der Schulenburg. Unter anderem gelobt Andreas Goldbeck in der Urkunde, „daß er, so oft von der Herrschaft zu Brandenburg ein „gemeines“ Aufgebot im Lande geschieht und die Landschaft der Herrschaft mit Dienste folgen muß, auf Levin von der Schulenburg oder seiner Lehnserben Erfordern mit einem Schützen, Pferd, Harnisch und aller zugehörenden gebührlichen Rüstung dienen, der auf sein und seiner Lehnserben Unkosten so lange reiten und dienen soll, so lange man der Herrschaft und sonderlich Levin von der Sch. und seiner Lehnserben mit Pferden dienen müssen. Es folgen nun verschiedene Belehnungen der Goldbecks, die für die Goldbecksche Genealogie von Interesse sind, so namentlich die vom Jahre 1578, in der Albrecht von der Schulenburg nach dem Tode des Werbener Bürgermeisters Andreas Goldbeck dessen hinterlassene Söhne, Heinrich, beider Rechte Doktor, kurfürstl. Rat zu Berlin, Hans zu Brandenburg, Andreas, Bürgermeister, und des verstorbenen Martin nachgelassene Söhne, Andreas, Claus und Heinrich zu Werben, und im Falle ihres Ablebens Claus Goldbeck, Andreas sen. Bruder, Bürgermeister zu Stendal, und dann Heinrich, Georgs sel. Sohn, belehnt. Im Jahre 1633 werden mit den Gütern derer von Kruge belehnt Heinrich Goldbeck, zu Räbel erbgesessen, Andreas, Julius und Claus, Gebrüder, Claus sel. Söhne. Und in den Jahren 1639, 1647, 1665 wird Julius Goldbeck, Ratmann zu Stendal, samt seinen männlichen Leibeserben, zu Räbel erbgesessen, belehnt.

1682 kauft Curt Barfels, Wachtmeister, von den Goldbecks die von Krugenschen Güter und wird mit ihnen von Dietrich Hermann von der Schulenburg mit seinen Brüdern Peter, Heinrich, Jakob, Michael belehnt. In dem Kontributionsregister von 1693 wird neben den von Kröchernschen und von Kannenbergschen Besitzungen in Räbel ein Ritterhof mit 2 Hufen Landes aufgeführt, welchen Curt Barfels von denen von der Schulenburg zu Lehn trägt. In dem Lehnbriefe vom Jahre 1698 werden die Gebrüder Peter, Heinrich und Johann Friedrich, Kurt Barfels sel. Söhne, und ihre Vettern Peter, Jakob und Michael, Peter Barfels Söhne, in dem Brief von 1716 die Gebrüder Peter, Heinrich und Johann Friedrich Barfels und in dem von 1732 Peter und Heinrich, Kurt Barfels sel. Söhne, Joachim, Tobias, Johann Friedrichs sel. Sohn, sowie ihre Vettern mit dem von Krugenschen Gute in Räbel belehnt.

Im Jahre 1763 aber bekennt Georg Anton, Reichsgraf und Herr von der Schulenburg, daß er Wilhelm Leopold Ferdinand und Ernst Friedrich Wilhelm Alexander, Gebrüder von Kahlden, und ihre Vettern Friedrich Karl Ludwig und Franz Albrecht Wilhelm, Gebrüder, Grafen von Finkenstein, belehnt hat mit dem Gute in Räbel, das vor Zeiten die Goldbecks und nachher die Barfels besessen haben, und das nun von den Gebrüdern von Kahlden gekauft ist, mit der Bedingung, anstatt des darauf haftenden Lehnpferdes einen jährlichen Lehnskanon von 10 Tlr. an die Gesamtkasse in Apenburg zu entrichten. Danneil, Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg, nennt noch von Scheiter als Besitzer des von Krugenschen Gutes in Räbel, dann hätten es die Kossaten zu Räbel erworben; 1814 sei es an Martin Friedrich Sack gekommen, dessen Erben noch im Besitz des Gutes seien. Die Namen dieser Erben und der nachfolgenden Besitzer finden wir bei Dr. Böhme a. a. O. Seite 187, ebenso die Namen der Kossaten, die 1802 den Hof erwarben.