Die Küsterei.

Ueber die Küsterei können wir leider nur die Angaben der Generalkirchenvisitation von 1542, 1581 und 1600 wiedergeben. Da heißt es: Hat 1 Küsterhaus samt einem Garten, hat der Küster allhie 1 Wiese, gehört dem Gotteshaus, gibt davon 10 Schilling Zins schafft Wein und Oblaten in die Kirche. Hat 30 Scheffel Roggen (1551: 1 Wispel; 1581 und 1600: 30 Sch. und 3 Viert), auf Weihnachten aus jedem Haus Brot und Wurst, hat Ostereier samt dem Pfarrer ½ Schock von jedem Hufner gehabt, von den Kossaten nach eines jeden Vermögen (1581 die Eier teilt er mit dem Pfarrer); hat 4 Schill. von einer Leiche und ½ Schill. von Einleitung einer Braut und Sechswöchnerin (1600: die Mahlzeiten auf den Hochzeiten und Kindelbieren).