7. Die Räbeler Fähre.

Den Verkehr zwischen Räbel und der Wische und den westwärts davon gelegenen Ländern einerseits und Havelberg mit seinem Hinterlande andererseits vermittelt noch heute die Räbeler Fähre; sie gehörte vom 15. Jahrh. an denen von Kroecher. Verschiedentlich aber sind die Einkünfte der Fähre oder Teile der Einkünfte in andere Hände übergegangen. Ja, 1453 erlaubte Markgraf Friedrich der Jüngere dem Stillentin von Kröcher, die halbe Fähre zu Räbel für 80 rheinische Gulden wiederkäuflich an den Werbener Komtur Heinrich von Redern zu verkaufen. Schon aus diesem Verkaufspreise können wir auf eine reiche Benutzung der Fähre schließen. 1489 werden einige Geldhebungen aus der Fähre (vlotwar) zu Werben und Havelberg sowie zu Lütken Robel von dem Fährmann und dem Krüger der Gattin des Kerstian von Kröcher zu Dreetz verliehen; 1533 geschah dasselbe zu Gunsten der Margarethe, der Gattin Ruprechts von Kr. Im Jahre 1523 verkaufte Stillentin von Kr., zu Dreetz gesessen, mit Zustimmung seines Bruders Christoph, 1 Mark stend. Währ, jährliche Pacht von seinem Anteil an der Fähre zu Räbel wiederkäuflich für 16 Mark an Hans Holländer zu Räbel. Die Verschreibung ist von Stillentin und von Lütke, Christophs Vormund, besiegelt. Im Jahre 1583 wurde ein Streit zwischen dem Havelberger Domkapitel und den Räbeler Fährleuten beigelegt. Das Domkapitel hatte den Fährleuten einen Kahn nehmen lassen, weil letztere auf dem Grund und Boden des Kapitels Wandersleute ausgesetzt und eine bisher nicht gebräuchliche Wagenfähre angefangen und dadurch des Kapitels Deiche ruiniert hatten. Es wurde nun der folgende Vergleich getroffen: 1. Die Kapitelsherren und Diener sollen freie Ueberfahrt haben; 2. die Fährleute sollen die Deichpfähle und -ruthen, welche sie etwa für den bergischen Deich brauchen, frei überbringen, wobei die Kossaten zu Berge die Pflicht haben, ein- und ausladen zu helfen; 3. die Fährleute sollen die Wagenfähre an des Kapitels Land und die Anfahrt in der Herren (Domherren) Einlage gänzlich unterlassen. Dafür ist dem Fährmann Gotthardt Framen der Kahn wiedergegeben. — Mit den übrigen räbelschen Gütern kam auch die Fähre in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den Besitz derer von Kannenberg. Noch im Anfang unseres Jahrhunderts war sie in den Händen des Rittergutsbesitzers von Kannenberg.