3. Schartaus Hof.
Auch dieser Hof gehörte den von Krusemark. Es war dieser Hof kein Freihof, sondern ein Bauerhof. Von diesem Hofe, den Trule Schartow 1475 bewohnte, verkauft Hans von Krusemark dem Werbener Bürger Tiedeke Konow eine jährliche Rente. Nach dem Lehnbrief für die von Krusemark wurde 1611 der Hof von Karl Schartau bewirtschaftet. Auf diesem Hofe ruhten die jährlichen Zinsen, welche die von Krusemark 1605 dem Rate zu Werben und dem Armenkasten verschrieben. Die damaligen Zeiten waren für den Landwirt sehr schwer. Der Giesenslager Hof geriet in Konkurs; der Werbener Doktor Corfinius, der einstige Lehrer des Eberhard von Holla, bewirtschaftete ihn, Kaspar von Wultzke kaufte ihn im Jahre 1616 für 2885 Gulden. Wir kennen die Familie von Wultzke aus der Geschichte des Rittergutes II in Wendemark. Caspar von W.'s Gemahlin war Hedwig von Rengerslage. Aber nun begann ja mit dem 30jährigen Kriege die allerschlimmste Zeit, besonders für diese Gegend. Kein Wunder, daß der neue Hofbesitzer immer tiefer in Schulden geriet; sein Hof wurde geplündert und verwüstet; in einem der furchtbaren Jahre 1637/38 starb er. 1658 war der Hof bankerott. Eine Taxe wurde aufgenommen; nach derselben war der Hof in sehr schlechtem Stande, der Garten völlig verdorben, da man das Vieh im Sommer darin untergebracht hatte; die Obstbäume waren alle eingegangen. Der Amtmann Meinhard Johann Scholvien, der letzte Amtmann des Hofes, hatte nur das Notwendigste, ein Haus mit Erker, einen Stall, eine Scheune, ein Tagelöhnerhaus wieder aufgebaut. Der Wert dieser Gebäude wurde auf 241 Gulden 8 Schillinge berechnet; der Gulden galt damals 24 Schillinge. Es ruhten, wie wir aus dem Kannenberger Archiv erfahren, beträchtliche Lasten auf dem Hofe, nämlich die kurfürstliche Schoß, die Bede an das Amt S. Annenkloster in Stendal, die an die Schönhausenschen Erben gekommen war, ferner eine Abgabe von jährlich 20 Schillingen an den Stendaler Bürger Joachim Möring und endlich Zinsen an das Kloster Heiligengrabe. Da es dem Hofinhaber unmöglich war, diese Schulden abzutragen, die Abgaben zu entrichten, die Zinsen zu zahlen, kam es zu langwierigen Vergleichen und Verhandlungen zwischen den Gläubigern und den Schuldnern. Die Schuldforderung der Kirche in Werben, die 1662 auf 350 Gulden, und die des Werbener Rates, die auf 50 Gulden angewachsen waren, wurden wegen des eingetretenen Konkurses dem Hans Dietrich von Rindtorff, dem Schwiegersohn des Caspar von Wultzsch, cediert; dieser verpflichtete sich, Ostern 1666 100 Gulden und dann jährlich zu Martini 50 Gulden, bis die Summe abgetragen, abzuzahlen. Doch vermochte er solche Verpflichtung ebenso wenig zu erfüllen, wie die anderen aus dem Konkurse ihm auferlegten Verpflichtungen. Es wurde sogar in dieser Angelegenheit ein Urteil der juristischen Fakultät in Helmstedt eingeholt. Umsonst, wo nichts ist, hat auch, sagt man, der Kaiser sein Recht verloren. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemals so begüterten Familie waren infolge des 30jährigen Krieges sehr ungünstig geworden. Da mag es denn für manche der Wultzschen Gläubiger eine Rettung gewesen sein, daß der durch den Krieg reich gewordene Christoph von Kannenberg 1667 die Bewirtschaftung des Hofes übernahm; er verpflichtete sich 1678, die Bede an das Amt Tangermünde seit 1667 zu zahlen; bis dahin sollten es die von Rindtorff tun und 300 Taler in drei Osterterminen 1678 bis 1680 zahlen. Sie konnten es nicht. So kam es 1685 zwischen den von Rindtorff und den von Kannenberg zum Streit vor dem Quartalsgericht in Stendal. In diesem Streit scheinen die von Kannenberg gesiegt zu haben, denn sie blieben im Besitz des Hofes.