1. Die von Osterholz und von Uechteritz.
Diejenigen, die sich mit der Geschichte von Osterholz eingehender beschäftigen wollen, seien auf die Regesten, Urkunden und Abschriften aus dem Archiv des Rittergutes Osterholz bei Arneburg a. E., wie sie von mir in dem 2. Bande der „Stendaler Beiträge“, S. 356 ff., veröffentlicht sind, verwiesen. Diese Geschichtsquelle wird auch hier vor allen anderen benutzt. Nach dem Wappenzeichen liegt es nahe, an eine Verwandtschaft nicht nur der von Schlegel, sondern auch der von Osterholz mit denen von Schwarzholz zu denken. Am 30. Juli 1337 überträgt Markgraf Ludwig dem Hermann von Schwarzholz den Hof Osterholz mit dem höchsten und niedersten Gericht und allem Zubehör, wie ihn bis dahin Gerhard von Arneburg besessen. Der Markgraf gestattet, daß Gerhard von Arneburg den auf Osterholz gehabten Wagendienst und das Burglehn (pheodum castrense) auf das Dorf Storkow übertrage. Die neuen Besitzer nennen sich fortan nach dem neuen Besitztum „von Osterholz“. Das Wappenzeichen beider Familien zeigt einen Schlägel, wie es schon das Siegel des Zabel von Schwarzenholz im Jahre 1321 zeigt. Aus der Fülle des Stoffes, die in jener Veröffentlichung des Osterholzer Archivs dargeboten wird, kann hier nur das Wichtigste wiedergegeben werden. Ueber den Wiesenverkauf des Hans von Osterholz an das Gotteshaus und den Küster zu Polkritz im Jahre 1411 werden wir bei der Geschichte dieses Dorfes Näheres hören, ebenso über die Gerechtsame derer von Osterholz über Polkritz. Aus dem Jahre 1559 wird uns berichtet von einem Vertrage zwischen denen von Osterholz und denen von Pieverling wegen des Kriegswerders; uns interessiert dieser Vertrag um der Vertragsschließenden willen; es waren einerseits Matthias, Hans Valentin und Christoph, Gebrüder von Osterholz, und Hans sowie Jürgen, die von Pieverling; der Vertrag wird zu beiderseitiger Befriedigung geschlossen. 1562 belehnt der Kurfürst Joachim nach dem Tode des Albrecht von Osterholz die Brüder Matthias und Christoph von Osterholz zu Mannlehn und gesamter Hand mit dem Hof zu Osterholz zu 2 Hufen Landes und allem Zubehör, mit den uns bekannten Hebungen über 8 Hufen in Schwarzholz, mit dem höchsten und niedersten Gericht binnen Zauns und Haltung eines Lehnpferdes auf dem Hof zu Parys und mit Hebungen im Dorfe „Yden“. Die Familie besaß im 16. Jahrh. auch einen Wohnsitz in Stendal, nicht weit vom Tangermünder Tor an der Ecke des Katzensteigs nahe bei dem Katharinenkloster; es war der Stammsitz der alten Stendaler Familie von Schadewachten. Klara von Rantzau, die Witwe Christophs von der Schulenburg, sagt in einer Urkunde des Jahres 1563, daß der Hof eine Zeitlang im Besitz derer von Castel, darnach derer von Osterholz gewesen sei, daß sie denselben von Matthias und Christoph von Osterholz für 300 Taler und im Jahre 1550 erkauft habe. Im Jahre 1562 erhält der Kammer- und Hofdiener Ludwig von Uechteritz aus Schlesien wegen „seiner von Jugend auf“ dem Kurfürsten Joachim geleisteten „untertänigen, getreuen und fleißigen Dienste“, „auch wegen eines unversehentlichen Büchsenschusses, dadurch wir ihn hart verletzet, und aus besonderen Gnaden, damit wir ihm geneigt“, das Angefälle aller der Lehen, Pächte, Zinsen und Güter, welche damals noch die Brüder Matthias und Christoph von Osterholz besitzen und zu Lehn tragen, zu gesamter Hand. Wenn die genannten von Osterholz ohne männliche Leibeslehnserben sterben und ihre Lehnsgüter alsdann dem Landesfürsten und Lehnsherrn vorlediget werden, sollen solche Lehnsgüter auf gedachten Ludwig von Uechteritz und seine männlichen Leibeslehnserben kommen und fallen. 1567 wird Christoffer von Osterholz noch als erbgesessen zu Osterholz genannt, 1568 wird er als ohne männliche Leibeslehnserben gestorben bezeichnet. Aus dem Jahre 1571 liegt ein Lehnbrief des brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg für Ludolf zu Uechteritz vor. Vom Jahre 1568 an folgen wiederholt Briefe, in denen der Johanniter-Herrenmeister die von Uechteritz mit fünfeinhalb Wispel Korn, halb Roggen- und halb Gerstepacht, in dem Dorfe Hindenburg belehnt, welche Ludwig von Ue. nach dem Tode des Christoph von Osterholz durch Kauf vom Johanniterorden erworben. Aus dem Jahre 1608 wird von einer Beschwerde der Polkritzer Bauersleute Achim Oldendorf mit Bernt Krusemark gegen Hans Otto von Uechteritz bei dem Landeshauptmann der Altmark Thomas von dem Knesebeck berichtet. Obwohl die Kläger, ihre Eltern und Voreltern seit 100 Jahren den Beklagten und seinen Vorbesitzern nur Handdienste zu leisten schuldig gewesen, will ihnen der Beklagte auferlegen, daß sie gleich den Ackerleuten mit Pferden und Wagen dienen sollen. Ja, er hat einem jeden von ihnen zwei Pferde gegen die Zeit der Roggenernte und in der Heuernte vier Pferde nehmen lassen und „sie mit schwerer Last getrieben“, und gleichwohl haben sie doch auch noch mit der Hand dienen müssen. Er habe ihnen durch den Pfarrherrn sagen lassen, daß sie ihre Güter räumen und seinem Gerichte weichen sollten.“ Sie bitten den Landeshauptmann, er wolle dem Beklagten auferlegen, sie bei aller ihrer Gerechtigkeit bleiben zu lassen, sintemal sie ihm an Pächten und sonst nicht schuldig seien. Wir ersehen leider nicht aus unseren Akten, wie diese Klage ausgegangen.
Im Jahre 1597 kauft Hans Otto von Uechteritz von dem „Ehrenfesten und Vornehmen“ Heinrich Goldbeck den nahe belegenen Hof Rauental dazu mit allem Zubehör erblich und eigentümlich. Für solchen Hof hat der Käufer dem Verkäufer 4700 Reichstaler versprochen, und zwar 2700 Reichstaler bis zum nächsten Pfingstfest und die übrigen 2000 Taler auf Pfingsten 1598 neben 100 Reichstaler Interesse. Will aber Heinrich Goldbeck die 2000 Taler länger bei ihm stehen lassen, so will er sie ihm mit 6 Prozent verzinsen. Mit dem Verkäufer bezeugen seine Brüder Claus und Dr. Andreas ihre Zustimmung zu dem Verkauf. Nach dem Absterben Hansens-Ottens von Uechteritz verleiht im Jahre 1632 der Kurfürst Georg Wilhelm seinen Söhnen Julius-Ludwig, Curt, Ludwig und Melchior den Wohnhof zu „Ruwenthall“ mit allem Zubehör, so wie ihn der Vater von Heinrich Goldbeck erkauft und letzterer und seine Vorfahren ihn zuvor besessen haben. In dem Erbteilungsrezeß vom Jahre 1678 werden die Gebrüder Curt Gottfried und Otto Daniel von Uechteritz als Erbherren auf Osterholz, Rauenthal und Altenzaun bezeichnet; wir haben oben schon gesehen, wie dieser Rezeß 1687 zur Verwirklichung kam. Bei der Belehnung des Jahres 1693 durch den Johanniter-Herrenmeister mit der Hindenburger Getreidehebung wird Curt Gottfried von Uechteritz auf Osterholz und Rauenthal, Sr. Kurfürstl. Gnaden zu Brandenburg Geheimer Rat und Landeshauptmann in der Altmark, genannt. Den Lehnbrief vom Jahre 1715 für Heinrich, Hauptmann, Curt Gottfrieds sel. Sohn, als Besitzer von Osterholz, und Hans Jakob, Otten Daniels sel. Sohn, haben wir oben oft angeführt. Curt Gottfried, den wir als Lehnsherrn eines Ackers in dem ehemaligen Dorfe Muntenack bei Lichterfelde kennen gelernt hatten, starb am 11. November 1699. Sein Sohn Heinrich, der Hauptmann, war der letzte Besitzer von Osterholz aus der Familie, die als Wappen im schwarzen Schilde zwei gekreuzte weiße Schlüssel, auf dem Helm einen aufgerichteten Schlüssel führte.