Der Aufruhr der Bürger im Jahre 1581.
Das Leben der Bürger verlief im Allgemeinen zwischen Anstrengung und Erholung friedlich. Das ruhige Dasein wurde unterbrochen, wenn Fürstlichkeiten durch die Stadt reisten. So passierten 1572 eine Herzogin von Braunschweig und 1582 die Herzöge Ulrich, Hans und Sigismund von Mecklenburg die Fähre und Stadt Werben. Ein regelmäßig wiederkehrendes Fest, das die Bürger erfreute, war das Schützenfest. Dabei schoss man mit Armbrüsten auf einen an einer hohen Stange befestigten hölzernen Vogel. Das Verhältnis zwischen dem Rat und den Bürgern war bis auf einen Vorfall, soweit ersichtlich, friedlich. Dieser Vorfall ereignete sich im Jahr 1581, als die Bürger von Matthias Schartow und Achim Engel aus unbekannten Gründen gegen den Rat aufgewiegelt wurden. Möglicherweise waren die Ratswahlen nicht nach dem Wunsch der Bürger ausgefallen. Der Stadtschreiber holte von Berlin Befehle an den Hauptmann der Altmark und an die Gewerke und Bürger der Stadt wegen des Aufruhrs. Er überbrachte diese Befehle dem Hauptmann in Dambeck und reiste erneut nach Berlin. Schließlich kam der Hauptmann der Altmark selbst nach Werben und veranlasste die Festnahme der beiden Hauptanstifter, die nach Berlin gebracht wurden. Im folgenden Jahr wurden dann die Bürger Andreas Goldbe, Kersten Kaulitz, Hans Kersten, Peter Konow und der Stadtschreiber Georg Lange selbst nach Berlin zum Verhör wegen der aufrührerischen Bürger gerufen. Es ist schwer zu entscheiden, auf welcher Seite das Recht lag. Aber zugunsten der Bürger könnte man darauf hinweisen, wie die regierenden Ratsfamilien oft rücksichtslos herrschten. Ein Beispiel dafür ist die Klage über einen von ihnen, Kersten Kaulitz, aus jener Zeit. Es wurde behauptet, dass er das Sagen hatte und niemand ihm wirklich widersprechen konnte. Obwohl er den Zins über Jahre schuldig blieb, durften die Kirchenvorsteher keine Exekution gegen ihn vornehmen. Es wurde gesagt, es sei schwer, "wider den Stachel zu löcken".