Die Stadtkasse.

Die Einnahmen der Stadtkasse müssen von alter Zeit her ziemlich beträchtlich gewesen sein. Wenn die jungen Markgrafen Johann I. und Otto III. im Jahre 1226 in einer Urkunde der besonders belohnenswerten, treuen Dienste gedenken, welche ihnen vom Rat der Stadt und von der gesamten Bürgerschaft erwiesen worden seien, so haben diese Dienste jedenfalls in nichts anderem als in der Darleihung von Geld bestanden. Ganz bedeutend wuchsen aber die Einnahmen der Stadt durch die Übertragung von jenen Grundstücken und Gerechtigkeiten im Jahre 1226, deren wir oben gedacht. Wir können uns ein ungefähres Bild von den einzelnen Posten der Einnahme machen, denn die städtische Kasse wurde gespeist aus den Erträgen des Prinzlow oder Kolpin, der Wiesen auf der Süre und auf der Marsche, der dritthalb Hufen derer von der Weide, ferner aus den Erträgen der Fischerei auf der Elbe, Havel, den kleineren dabei belegenen Gewässern, der „alten“ Elbe und dem Stadtgraben, ferner aus den Erträgen der Elbfähre. Die Stadtkasse empfing ferner ihren Anteil von den Aufnahmegebühren in eine Handwerker-Innung und von den Strafgeldern, welche bei der Verletzung der Innungsstatuten bezahlt werden mussten, sowie die Strafgelder bei Übertretung marktpolizeilicher Vorschriften. Hierzu mögen schon damals die Erträge der städtischen Ziegelei gekommen sein. Weiter kommen in Betracht die Gebühren für Erwerbung des Bürgerrechtes, für Eintragungen in das Ratsbuch und für das Lesen desselben. Jedenfalls zog auch der Rat von den Verkaufsständen der Gewerke und das Stättegeld bei den Jahrmärkten ein. Vielleicht konnten auch die Wachtdienste, zu denen jeder Hausbesitzer verpflichtet war, durch Geldleistungen ersetzt werden.

Solchen bedeutenden Einnahmen standen nicht minder bedeutende Ausgaben entgegen. Freilich bestand manche Ausgabe, welche jetzt einen Hauptposten bei dem städtischen Etat bildet, damals noch gar nicht; für Schulen z. B. wurde nicht ein Schilling ausgegeben, die Lehrer mussten sich mit den Erträgen des kirchlichen Amtes, sowie mit dem Schulgeld begnügen, auch die städtische Armenpflege erforderte höchstens das, was der Rat als Beitrag zur Unterhaltung der Hospitäler beisteuerte; man ließ die Armenpflege der Kirche. Dagegen unterhielt der Rat die Priester, welche zum Seelenheil der Bürger Messen hielten, zum großen Teil, hatte auch für sonstige kirchliche Angelegenheiten eine offene Hand, wie wir es bei der Errichtung der Heiligen-Geist-Kapelle gesehen, vor allem aber galt es, den Ortsdeich zu unterhalten, die Festungswerke anzulegen und im rechten Stande zu erhalten, für die Sicherheit der Landstraßen, die zu den Nachbarstädten führten, zu sorgen und die städtischen Beamten zu besolden. Von diesen Ausgaben war sicherlich die für Erhaltung des Deiches die bedeutendste.

Das Rathaus war natürlich die Einnahmestelle für sämtliche Abgaben. Die Säumigen wurden durch den Markmeister an die Zahlung erinnert und bei wiederholter erfolgloser Erinnerung mit der Exekution heimgesucht. In Tangermünde und Salzwedel ließ der Rat auch wohl den „Hellwagen" in Begleitung des Markmeisters und der Stadtknechte durch die Straßen fahren und den Schuldnern die Haustüren aushängen, die man nach dem Rathaus brachte und nicht eher zurückgab, als bis Zahlung geleistet war. Es ist nicht bekannt, ob auch der Rat von Werben dieses probate Mittel gekannt und angewandt hat.