Die Schul- und Kirchenbeamten.

1. Der Organist hatte, wie oben bemerkt, ein gar klägliches festes Gehalt aus der Kirchenkasse. Kein Wunder, dass er nebenbei „bürgerliche Nahrung" trieb. Da wird uns z. B. von dem um 1570 amtierenden Organisten Severin Lobenstein erzählt, dass er die Sonnenuhr am Rathause angestrichen, dass er die Uhr auf dem Turm des Rathauses wieder gemacht und zu stellen übernommen, dass er wiederholt Fenster eingesetzt und „geflickt", und dass er die Kornschreiberei verwaltet habe.

2. Der Oberkustos hatte dafür zu sorgen, dass das Leinenzeug in der Kirche gewaschen und die Kirche gescheuert und gekehrt würde, wofür er aus dem Armen-Kasten zu Ostern 1 Gulden 14 Schilling erhielt.

3. Der Unterkustos sollte alle Leichtfertigkeit in der Kirche verhüten, die Lichte zur Winterzeit abnehmen und – die Schweine vom Kirchhof jagen. Dafür sollte er aus demselben Kasten zu Ostern, Johannis und Michaelis je 4 Schilling, später je 8 Schilling, und zu Weihnachten ein Paar Schuhe erhalten.