Der Rat der Stadt.
Der Rat der Stadt Werben bestand bis zum Jahre 1719 in der Regel aus vier Mitgliedern, nämlich aus zwei Bürgermeistern und zwei Ratmännern. Der alte Grundsatz, dass keiner zwei Jahre hintereinander ein städtisches Amt im Rat bekleiden sollte, wurde bereits mehr und mehr außer Acht gelassen. Es kam vor, dass jemand Bürgermeister, Sekretär und Advokat zugleich war. Da erschien im Jahre 1719 die für die Organisation der städtischen Obrigkeit äußerst wichtige Königliche Verordnung, durch welche die bisherige Ratswandlung oder der jährliche Wechsel zwischen einem alten und neuen Rat aufgehoben und ein beständiges Ratskollegium bestellt wurde. Der erste Bürgermeister führte den Titel „Consul dirigens“, der zweite den Titel „Proconsul“. Dabei waren die Ratsmitglieder im Nebenamt Königliche Beamte, nämlich entweder Ziesemeister, Mess-Einnehmer oder Accise-Einnehmer. Sie bekleideten ferner die Assessorate bei den Gewerksgilden, d.h. sie verwalteten die Schlüssel zu den Laden der Gilde, in welchen die Dokumente und Gelder niedergelegt waren, sie bewahrten die Siegel der Gilden, nahmen die an die Gilden gerichteten Briefe in Empfang, schrieben die Lehrburschen ein und aus, empfingen dafür das Quartalgeld und sonst einige geringe Gebühren. Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts verwaltete auch ein Mitglied des Rates das Organistenamt und bezog dessen Einkünfte. Der Landesherr behielt sich das Recht der selbständigen Ernennung von Ratsmitgliedern vor. Gegen die Mitte des Jahrhunderts bewarb man sich daher bei dem Landesherrn um städtische Ämter, indem man 20 Thaler, 40 Thaler, ja sogar 100 Thaler für die Rekrutenkasse offerierte.
Gegen Ende des Jahrhunderts hatte die städtische Obrigkeit ein ganz anderes Aussehen; neben fünf Magistratsmitgliedern finden wir vier Stadtverordnete. Wie war aber doch der ganze Apparat viel zu großartig für die kleinen Verhältnisse! Da finden wir 1) einen Königlichen Justizdirektor und ersten Polizei- und Justizbürgermeister, Gehalt 198 Thaler; 2) einen Bürgermeister und Salzfaktor, Gehalt 98 Thaler; 3) einen zweiten Polizeibürgermeister und Kämmerer, Gehalt 84 Thaler; 4) einen zweiten Justizbürgermeister, Gehalt 134 Thaler; 5) einen Sekretär, Gehalt 118 Thaler; und ferner 6) einen Stadtkassenrendant, Gehalt 13 Thaler; 7) einen Servisrendant, Gehalt 36 Thaler; 8) einen Feuersozietäts-Kassenrendant, Gehalt 5 Thaler; und 9) einen Schulkollegen-Kassenrendant, Gehalt 4 Thaler. Daneben gab es zwei Deichschauer und zwei Gerichtsdiener. Im Jahre 1796 wurde das Gehalt des ersten Bürgermeisters um 30 Thaler, das des zweiten um 15 Thaler, des dritten um 15 Thaler, des vierten um 25 Thaler und das des Sekretärs um 25 Thaler verbessert. Als der Kämmerer und Bürgermeister Bertram am 24. Juli 1800 seine Stelle wegen Alters und Krankheit niederlegte, wurden die Kämmereigeschäfte von dem Stadtsekretär übernommen, die anderen Geschäfte auf die übrigen Magistratsmitglieder verteilt und das Gehalt des ersten Bürgermeisters auf 276 Thaler 16 Groschen 8 Pfennig, das des zweiten auf 133 Thaler 8 Groschen 10 Pfennig, das des dritten auf 231 Thaler 8 Groschen 10 Pfennig und das des vierten auf 213 Thaler 20 Groschen 6 ⅗ Pfennig im Jahre 1801 erhöht. Mit dem am 2. Mai 1802 erfolgten Tode des zweiten Bürgermeisters Markgraff ging auch diese Stelle ein, d.h. Geschäfte und Einkommen derselben wurden unter die übrigen verteilt, wodurch sich das Einkommen des ersten Bürgermeisters um 39 Thaler, das des zweiten um 37 Thaler und das des dritten um 51 Thaler hob.
Aus der Zahl der Ratsmitglieder seien nur die folgenden hervorgehoben:
Im Jahre 1711 Bürgermeister Joachim Bertram und Bürgermeister Johann Christoph Stoffregen, Ratsverwandte Johann Christian Hupe sen. und Joachim Daniel Wehling, das Sekretariat wurde von Bürgermeister Bertram mit verwaltet; im Jahre 1740 Bürgermeister Johann Christian Wehling, Bürgermeister Joachim Konrad Bertram, Johann Christian Hupe jun., Johann Dietrich Jähns, Joachim Christian Friße; im Jahre 1751 Johann Christian Wehling, erster Bürgermeister, Salzfaktor und Zolleinnehmer, Johann Christian Hupe, Prokonsul und Accise-Einnehmer, Gotthold Lebrecht Marggraf, Konsul, Kämmerer, Ziesemeister, Sohn des Inspektors Marggraf, Johann Dietrich Jähns, Ratsherr, Kriegsmess-Einnehmer und Apotheker, Johann Lüdecke, Ratsherr und Kaufmann, und Albrecht Bollmann, Sekretär; im Jahre 1792 Johann Karl Heinrich Oel, Königlicher Justizdirektor und erster Bürgermeister, Friedrich Ludwig Markgraff, Bürgermeister, Salzfaktor, Joachim Jakob Bertram, Polizei-Bürgermeister und Kämmerer, Hans Christoph Friedrich Schröder, zweiter Justiz-Bürgermeister, und Johann Christoph Grüßmacher, Sekretär.