Das Bot- und Lodding.

In Werben und in Seehausen gab es neben dem Stadtgericht noch ein eigentümliches Gericht, das sogenannte Bot- und Lodding. Das Botding war, wie der Name sagt, ursprünglich ein außerordentliches „gebotenes" Gericht, welches jedoch alljährlich an bestimmten Terminen, nämlich in Werben am Mittwoch nach Michaelis und am Mittwoch nach Simonis und Judae, abgehalten wurde. Es hatten nur diejenigen das Recht und die Pflicht, es zu besuchen, denen seit ältester Zeit die Errichtung und Erhaltung von Dämmen (Deichen) oblag, welche unstreitig den in dieser Gegend zahlreich angesiedelten niederländischen Kolonisten zur Pflicht gemacht war. Wer es zu besuchen das Recht hatte, war von allem anderen Gerichtszwange frei und durfte vor kein Landgericht weiter gezogen werden. Was im Botding ausgeklagt war, wurde im Lodding durchgeführt. Zu diesem Gerichte mussten alle Gerichtspflichtigen sowohl aus der Stadt Werben, wie auch aus der umliegenden Gegend, Männer, Frauen, Knechte und Mägde, sich ohne weiteres einfinden und erwarten, ob sie nicht belangt werden möchten; die nicht erscheinenden Personen wurden in Strafe genommen. So fanden sich denn zu diesen Gerichtsverhandlungen fortdauernd gegen 500 und mehr Personen ein, die unnötigerweise von ihren Erwerbsgeschäften ferngehalten wurden. Dass es dabei sehr stürmisch herzugehen pflegte, lässt sich denken. Es sei schon hier bemerkt, dass dieses eigentümliche Gericht erst im Jahre 1747 auf wiederholtes Ansuchen des Magistrats vom Könige abgestellt wurde.