Wiederkäufliche Rentenverschreibungen, welche die Komturei und die Pfarrkirche zu Werben betreffen.

Auch in dieser Zeit dehnte sich der Besitz der Komturei und der Kirche immer weiter aus. Am 5. Juli 1429 gestattete Markgraf Johann dem Ermbrecht von Rintorf zu Räbel, seinen Hof daselbst, Wolfswinkel genannt, dem Busso von Alvensleben und seinem Orden zu verpfänden.

Aus dem Jahre 1427, 16. Februar, stammt noch ein Wiederkaufsbrief, worin der Komtur von Werben bekennt, den Werder, den er von Jakob und Claus Pluchusworm und deren Mutter für 15 Mark gekauft habe, für den Fall des Absterbens der Verkäufer oder ihrer Lehenserben auf Verlangen derer von Kröchern an diese als an die Lehensherren gegen Wiedererlegung der 15 Mark zurückgeben zu wollen.

Am 21. Februar 1432 gestattete Hans von Kröcher denselben seinen Neffen zu Näbel, eine Rente von 1 Mark für 10 Mark Silbers an Busso von Alvensleben und seinen Orden wiederkäuflich zu verkaufen.

Am 9. April 1448 verpfändete Markgraf Friedrich der Jüngere an die Komturei Werben Besitzungen zu Polkow, Schinne, Belkow, Dalim, Dernstedt, Neuendorf, Scharstedt, Dernewit, Klinkow, Erxleben, Schwarzenhagen.

Am 28. April 1460 gestattete derselbe Markgraf dem Curd von Redern, dem Pfarrer und den Priestern zu Werben für 12 stendalische Mark eine jährliche Rente von 1 Mark über Hans Noxens Hof und Hufen zu Wendemark wiederkäuflich zu verkaufen.

Am 30. Juli 1470 verkauften die Erben der verstorbenen Frau des Hunre Bubbart, nämlich der Sohn Marcus B., ihre Schwiegersöhne Claus van der Ghere und Thomas Techow, ihr Enkel Hermann Schulte und Matthias Krass der Jüngere, der die Tochter ihres Sohnes Eggert B. zur Frau hatte, dem Rat zu Werben und den Kirchenvorstehern über dem damals von Henning Nube zu Behrendorf bewohnten Hof eine jährliche Rente von 2 Mark 7 Schilling weniger 4 Pfennig für 40 Mark stendalischer Währung. Die eine Hälfte der Rente war zu Lichtmess, die andere auf Walpurgis fällig. Als Zeugen waren von des Rates wegen Fritz Wolfswinkel, von der Kirche wegen Tideke Polkrik und von Behrendorf der Richter Peter Smart, ferner Matthias Krass der Ältere, Hans Giese, Claus Kone, Hans Kannenberg und Heine Plocze zugegen.

Achim und Kone von dem Berge, wohnhaft „zu dem Berge“, verpfändeten am 31. Oktober 1478 dem Pfarrer und seinen Mitbrüdern zu Werben anderthalb Hufe zu Berge. Als Zeugen werden Hans Pywerlink und Jasper Bust genannt.

Schon Kurfürst Johann hatte im Jahre 1499 dem Komtur und den Komturei-Angehörigen freie Überfahrt mit der Werbener Fähre gewährleistet. Dieses Privileg wurde 1503 von dem Bischof Johann von Havelberg dahin bestätigt, dass der Komtur bei dem Neubau einer Fähre 10 Schilling geben sollte.

Freilich war es nur im Vorangegangenen eine Aufzählung trockener Tatsachen, aber sie war notwendig, um den wachsenden Besitzstand der Komturei zu beweisen und um rechtliche Verbindlichkeiten zu erklären, welche zum Teil noch bis in die Neuzeit hinein gedauert haben. Wir wenden uns nunmehr den Komturen zu, welchen die Sorge um die Erhaltung und Erweiterung dieses Besitzes oblag.