Die Zeit des Kurfürsten Friedrich II. (1440 - 1470).

Am 7. Februar 1440 übergab Kurfürst Friedrich I. seinem zweiten Sohn, dem älteren Friedrich, unbedingte Vollmacht in der Landesregierung; er selbst zog sich bald darauf nach dem Schloss Cadolzburg zurück, wo er im September desselben Jahres starb.

Der neue Markgraf bestätigte die Stadt Werben am 5. März 1441 und erneuerte am 26. Juli 1442 der Bürgerschaft ihr von des Kurfürsten Vorfahren verliehenes, in neuerer Zeit von einigen Städten unbeachtetes Privilegium, wonach ein Werbener Bürger in keiner märkischen Stadt mit Arrest belegt oder persönlich aufgehalten werden durfte, bevor er nicht vor seinem Stadtrichter rechtlich belangt war.

Friedrich der Ältere sollte nach der Bestimmung seines Vaters das Regiment der Mark bis 16 Jahre nach dessen Tode allein führen. Jedoch schon im September 1447 gab er dem ungestümen Andrängen seines Bruders nach, ihm die Altmark und Prignitz zu überlassen, sodass diese Teile fortan unter Friedrichs des Jüngeren unmittelbarer Regierung standen. Dieses Verhältnis dauerte bis zu dessen Tode am 6. Oktober 1463, gereichte aber dem Lande nicht zum Heile, da dem jüngeren Friedrich die Energie fehlte, welche den älteren Friedrich in hohem Grade auszeichnete. Indessen erwarb er sich um Werben das Verdienst, dass er einige Rechtsstreitigkeiten zu Gunsten der Stadt entschied, so zwang er z. B. im Jahre 1448 die Seehäuser, ihre bei dem Kammerhofe angelegte Elbfähre zu Werbens Gunsten wieder abzuschaffen, und gestattete den Werbenern im Jahre 1450 den Hafer, den Dietrich von Quißow widerrechtlich auf einem jenseits der Elbe belegenen Werbener Acker gesät, einzuernten.

Am wichtigsten aber war es, dass der Stadt am 3. November 1449 die landesherrlichen Gerichte für 200 rheinische Gulden von Friedrich dem Jüngeren verpfändet wurden. Nach später erfolgter Auslösung fand eine solche Verpfändung im Jahre 1478 für 500 rheinische Gulden abermals statt, wurde nun aber zugleich auf den von einem landesherrlichen Zolleinnehmer erhobenen Werbener Straßenzoll, sowie auf die Zollfreiheit der Werbener Bürger im Zoll zu Arneburg gerichtet. Hatte sonst die Gerichtsherrschaft die Befugnis, erblösen Nachlass in Besitz zu nehmen, wurde sonst den unehelich geborenen Leuten kein Erbrecht zugestanden, so wurde hier während der Dauer der Pfandverhältnisse der Stadt das Recht zugestanden, unecht geborene Leute ihr Erbrecht gleich den echt geborenen genießen zu lassen.

Im Jahre 1459 verwies er die Werbener mit der Urbede, die sich auf halb zu Martini, halb zu Walpurgis zu entrichtende 10 Mark stendalischer Währung belief, an den Magdeburger Bürger Cone Rode, dem sie verpfändet war.

Wir haben von den Ereignissen aus Kurfürst Friedrichs II. Regierung, die für die Stadt Werben eine besondere Bedeutung haben, nur noch des Denkmals zu gedenken, welches er sich hier selbst gestiftet hat, nämlich der herrlichen Glasmalereien in der Ordenskirche St. Johannis. Der Kurfürst war ein aufrichtig frommer Mann, welchen der Verfall der Kirche sehr betrübte; er hoffte, durch Stiftung neuer kirchlicher Anstalten den religiösen Sinn zu beleben. In diesem Sinne stiftete er das Marien-Kloster bei Brandenburg, das Dominikaner-Kloster zu Tangermünde, die Gesellschaft des Schwanenordens, die Propstei zu Köln an der Spree, welches unter ihm zuerst dauernde Residenz wurde, und das Katharinen-Kloster zu Stendal. Ein Zeugnis für diesen frommen Sinn des Kurfürsten waren auch die von ihm gestifteten Glasmalereien in dem Chor der im Jahre 1466 bedeutend vergrößerten St. Johannis-Kirche zu Werben. Indem wir eine genaue Beschreibung dieser Fenster weiter unten geben, teilen wir hier nur das Urteil eines hervorragenden Kunstkenners mit: „Ich wüsste ihnen seit den Zeiten des Meisters Stephan kaum etwas Ähnliches in Deutschland an die Seite zu stellen. Ich stehe nicht an, diese beiden Glasgemälde (nämlich das linke und rechte Chorfenster) für die schönsten malerischen Kunstwerke der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Deutschland anzunehmen“. Dass übrigens Friedrich II. wirklich der Stifter dieser Gemälde ist, geht aus der folgenden alten Unterschrift des rechten Fensters zweifellos hervor: „Friedrich von Gottes Gnaden Markgraf zu Bran... Kämmerer des heiligen Römischen Reiches und Kurfürst“. Über das Stiftungsjahr aber unterrichtet uns die noch heute in dem linken Chorfenster erhaltene Jahreszahl: „Anno Domini 1467“.[24]

Fußnoten

[24] Von Quast in „Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst“, 1888, Band II, p. 33.