b) Ackergilde.

Konnten wir aus zwei früheren Jahrhunderten nähere Gildenachrichten geben, so ist es uns auch möglich, Näheres über die im Jahre 1721 bestätigte Ackergilde beizubringen. In Verbindung mit dem Steuerat Hartmann zu Stendal stellte der Magistrat in der Hauptsache die folgenden Artikel auf: Alle Jahre am Gregorstage wurden zwei neue Schulzen erwählt, deren einer die Aufsicht in dem Seehausenschen, der andere die in dem Räbelschen und Bergeschen Felde hatte. Alle Woche fanden die Zusammenkünfte der Ackerleute abwechselnd bei einem der beiden Schulzen statt. Am Montag nach „Verkündigung Mariä" fand eine Besichtigung der Feldzäune und Schlagbäume statt; wer letztere nicht in Ordnung gebracht hatte, erhielt eine Geldstrafe. Niemand durfte weder mit Pferden noch mit Kühen bei Nachtzeit auf dem Acker hüten, niemand Schweine und Schafe eher zur Erntezeit auf den eigenen Acker treiben, als bis das Feld aufgegeben war, niemand vor dieser Zeit Ähren auflesen lassen. Ferner mussten am Gregorstage pro Hufe 60 Stück Sperlinge eingeliefert werden. Zu dem 15 Thaler betragenden Lohn des Feldwärters musste jeder beisteuern. Jedes Jahr wurden vier Personen vereidigt, bei etwa vorkommenden Pfändungen den entstandenen Schaden zu taxieren. Zur Aufrechthaltung der Ordnung bei den Zusammenkünften wurde das Fluchen, Schwören, auch das unbescheidene Reden und vor allem das Trunkensein streng verboten. Dem Schulzen stand es zu, den Vorsitz zu führen und etwaige Gilde-Angelegenheiten vorzutragen. Knechte und Jungen wurden, wenn sie freventlich Schaden getan hatten, an ihrem Lohne gekürzt. So waren die Vorfahren wohl darauf bedacht, allen Schaden auf den Feldern durch möglichste Strenge zu verhüten und die notwendige Ordnung aufrecht zu halten.