Kurfürstliche Erlasse.

Der Rat wachte mit anerkennenswertem Eifer darüber, dass von städtischen Grundstücken nichts veräußert oder in nichtbürgerliche Hände übertragen würde. In diesem Bestreben fand er bei dem Kurfürsten Joachim II., der durch seinen Vize-Kanzler Dr. Heinrich Goldbeck gewiss ein besonderes Interesse für Werben hatte, kräftige Unterstützung. In der Mitte des 16. Jahrhunderts z. B. hatten die Werbener mit den Nitzowern, welche die Hütungsgerechtigkeit auf den Süreländereien behaupteten und darin bei ihrer Herrschaft, dem Domkapitel zu Havelberg, Unterstützung fanden, Streit. Der Kurfürst selbst schien anfänglich geneigt, die Stadt zur Einräumung jener vorgeblichen Gerechtigkeit an das Dorf Nitzow zu zwingen, ließ sich jedoch durch die Vorstellungen der städtischen Behörden im Jahre 1546 dazu veranlassen, dass er der Stadt förmlich verbriefte, in dieser Angelegenheit dem Rechte freien Lauf zu lassen.

Wie 1449 Friedrich der Jüngere, so verpfändete auch Joachim II. der Stadt die Gerichte und den alten Zoll, bewilligte ebenfalls für die Dauer dieser Pfandschaft Zollfreiheit in Arneburg und gab den unecht Geborenen das Erbrecht. Die Zollgefälle von allen zu Lande durchgehenden Waren wie auch von dem eingeschifften Korn gehörten nun zum Teil dem Rat. Selbst die in der Nähe belegenen Dörfer mussten ihr Korn, wenn sie auch die Stadt nicht berührten, an die Stadt verzollen.

Als eine Entschädigung für die großen Kosten bei den Elbdeichen erhielt die Stadt die Erlaubnis, eine Quantität Weizen, auch bei sonst untersagter Getreide-Ausfuhr, zu verschiffen. Am wichtigsten aber war es, dass Joachim II. ebenso wie sein Nachfolger für Werben besonders die allgemeine Vorschrift Joachim I. vom Jahre 1525 erneuerten, dass niemand zur Stadt gehörige Grundstücke besitzen dürfte, der nicht das Bürgerrecht gewonnen hätte.[80]

Endlich gestattete Joachim II. der Stadt im Jahre 1573, bei Hans von Bartensleben auf Wolfsburg 1000 Thaler gegen 5% zu leihen und allen ihren Besitz dafür zum Pfande zu setzen.

Wir sehen, dass gerade Joachim II. sich mannigfache Verdienste um die Stadt erworben.

Fußnoten

[80] Dieses Privileg wurde 1618 vom Kurfürst Sigismund, 1662 vom Großen Kurfürsten und 1693 von Friedrich III. bestätigt.