Steuern.

Sehr bedeutende Posten in der städtischen Rechnung bezogen sich auf die Verzinsung derjenigen Kapitalien, welche die Stadt entweder aus der landesherrlichen Schuld übernommen oder dem Landesherrn selbst vorgestreckt hatte. Zu letzterem Zweck hatte sie häufig selbst Kapitalien aufnehmen und verzinsen müssen. Auch die Stadt Werben hatte dem Kurfürsten 1564 eine Summe von 1000 Gulden geliehen. Bei diesen Schulden unterschied man zunächst die „alten, unablöslichen Hauptsummen", welche bis 1540 aufgenommen waren. Sie betrugen für Werben 1510 Gulden, welche mit 82 Gulden 9 Schilling jährlich verzinst werden mussten.

An eine Neuregelung der staatlichen und städtischen Abgaben, das heißt des Vor- oder Feuerschosses, der nach der Größe und dem Nahrungsstande des Hauses erhoben wurde, und des Pfundschosses, der von dem nach Pfunden oder Schocken abgeschätzten Vermögen genommen wurde, ging man erst im Jahre 1567, in welchem Jahre kurfürstliche Kommissarien auf Grund einer besonderen Anweisung Schossmatrikeln sämtlicher Städte aufzunehmen hatten. Nach dieser Berechnung bezahlte Werben halbjährlich an Schoss 991 Gulden 2 Groschen 3 Pfennig.

Zur Verzinsung und Tilgung der Landesschuld war schon 1549 das neue Biergeld oder die große Ziese eingeführt, die von jedem Gebräu, zu 26 Scheffel Malz, 3 Gulden betrug. Beispielsweise führen wir einen Vierteljahrsabschluss aus dem Jahre 1549 aus dem Werbener Register an: Von Lucia bis auf Reminiszere wurden in Werben 10 Schock Tonnen und 3 Tonnen gebraut, machen an Geld 15 Schock 3 Groschen 6 Pfennig, davon dem Kurfürsten zukommt 10 Schock 2 Groschen 4 Pfennig oder – den Gulden zu 32 Groschen gerechnet – 18 Gulden 26 Groschen 4 Pfennig.

Das Biergeld wurde 1573 für 36 Scheffel auf 3½ Thaler oder 4⅔ Gulden erhöht; der Ertrag gehörte der Landschaft. Als nun die Städtekasse 1572 den Anteil an den Schulden des Kurfürsten Joachim II. übernehmen musste, wurde in den Städten erlaubt, von jedem Scheffel Getreide, der in der Stadt gemahlen oder geschrotet wurde, 1 Groschen Scheffelsteuer oder Mahlziese zu erheben, welche 1602 für Weizen auf 2 Groschen erhöht wurde. Dazu wurde 1594 zu Gunsten der Städtekasse eine Biergeld-Erhöhung eingeführt, welche auf jedes halbe Gebräu 6 Groschen betrug; bald trat hierzu das sogenannte Zuschüttel von 3 Groschen. Das half aber alles noch nicht, die Schulden der Städtekasse zu verringern. Daher wurden der Landeshauptmann Thomas von dem Knesebeck und der Kanzler Pruckmann mit der Untersuchung des Finanzwesens und Angabe von Abhilfe beauftragt. Alte Steuern wurden erhöht, neue, wie z. B. Viehsteuer, Besteuerung des Salz- und Kornhandels und der Branntweinschenken, eingeführt. Werben zahlte nun in zwei Terminen jährlich je 1014 Gulden 13 Groschen 8 Pfennig Schoss und in drei Terminen jährlich je 187 Thaler Scheffelgroschen.[81]

Fußnoten

[81] Siehe Götze „Urkundliche Geschichte der Stadt Stendal“.