Die Armenpflege.

Wenngleich die Hauptsorge für die Armen den Hospitälern St. Gertrud und St. Georg zufiel, so geschah doch für sie auch viel von der Kirche, von der Stadt und von einzelnen frommen Christen. Die Kirche gab den Armen „nach Gelegenheit des Vorrates im Armenkasten". Haussarme, sofern sie nicht mutwillige Arme waren, wurden besonders in Acht genommen. Für die armen Knaben, die etwa kein Schulgeld geben konnten, bekamen die beiden Schullehrer alle Vierteljahr 1 Gulden aus dem Armenkasten. Waren die Leute ganz arm oder fremd, so wurde, falls sie starben, ihr Begräbnis ebenfalls aus diesem Kasten bestritten. Die Stadt wandte jährlich 12 Gulden den Armen zur Semmelspende und 16 Gulden zu Gewand für die Armen auf. Die Kirche gab jährlich außerdem zehn Spenden, 10 Gulden wert, 4 Laken, 8 Mark wert, und für 3 Pfund Schuhe. An die wohltätige Stiftung des Kämmerers Merten Goldbeck, die wir schon oben erwähnten, schlossen sich andere an, unter denen die des Hans von Bartensleben auf Wolfsburg hervorragte. Der Rat lieh von dem Letzteren mit kurfürstlicher Genehmigung in den Jahren 1571 und 1573 je 666 Gulden 16 Schilling, also zusammen 1333 Gulden 8 Schilling oder 1000 Thaler, deren Zinsen 66 Gulden 16 Schilling oder 50 Thaler betrugen. Fortgesetzt erwies sich der Rat für dieses Darlehn dankbar, indem er in der Regel mit den fälligen Zinsen einen schönen Lachs übersandte. Entweder aus besonderem Interesse für die Stadt oder aus christlicher Liebe zu den Armen oder aus beiden Gründen bestimmte Hans von Bartensleben die Zinsen dieses Kapitals für die Armen der Stadt Werben. Im Jahre 1586 bereits ist dieser Ausgabeposten in der städtischen Rechnung angeführt. Der Stadtschreiber bekam für die Führung der Rechnung jährlich 1 Gulden 8 Schilling. In der Regel wurde den Armen aus diesem Testament Gewand, Korn, Semmel, aber auch bares Geld gespendet. Hin und wieder wurden auch arme Schüler und Studenten unterstützt, so bekamen z. B. Michel Ruve, eines armen Bürgers Sohn, 1608 zu Büchern in der Fürstenschule zum Joachimsthal 2 Gulden 21 Schilling 4 Pfennig, Quasts Sohn 1619 zu gleichem Zweck auf der Schule zu Salzwedel 12 Schilling und ein armer Studiosus, der zu Rostock studierte, 1622 zur Unterstützung 4 Gulden.

Die Rechnung über diese Stiftung reicht bis 1626. Jedenfalls ist mit dem Beginn der schrecklichen Kriegszeit auch dieses Testament untergegangen.

Als die Witwe des B. Casper Calve, Katharina, geborene Jugert, im Jahre 1584 starb, vermachte sie den Hausarmen der Stadt ein Kapital von 100 Gulden mit einem jährlichen Zins von 5 Gulden. Im Jahre 1585 wurden diese Zinsen von Claus Jugert und B. Franz Beliß zum ersten Male unter neun Hausarmen verteilt. Im Jahre 1615 kam es wegen dieses Testaments zu einem Prozess mit Regina Hoppe, der Havelberger B. Casper Calve nachgelassenen Witwe, in welchem das Testament durch die Aussagen des Gerhard Beliß, Pfarrers zu Drewen, eines Sohnes des Werbener B. Franz Belitz, bestätigt wurde.

Endlich hatte der 1616 verstorbene B. Joachim Francke den Beginen jährlich 6 Gulden zu Lichtmeß testamentarisch bestimmt.