Der Hexenprozess im Jahre 1591.

Im Jahre 1591 hatte ein Werbener Bürger, namens Jakob Hennig, das bedauerliche Unglück, dass ihm „sechs Brauen Bier, auch an Branntwein in die 100 Gulden verdarben, 6 Kühe und 64 Schweine plötzlich starben“. Die Schuld an diesem Unglück wurde der Magdalene Erdmann, der Frau des Claus Hennig, die als Zauberin verdächtig war, zugeschrieben; sie soll in einem Streit zu der Frau jenes Jakob Hennig gesagt haben, dass der Teufel ihr bald ihr Gut nehmen würde. Während nun die um Rat befragten Brandenburger Schöppen urteilten, man sollte in Güte vorgehen, erkannten die Magdeburger zweimal auf „peinliche“ Befragung. So begann denn eine schauerliche Tortur des armen Weibes. Nachdem der erste Nachrichter nichts von ihr erzwungen, „vornemlich, weil der Scharfrichter mit keinen dazu gehörigen Instrumenten versehen gewesen", kam am Abend des Bartholomäustages ein anderer mit seinem Gesinde und Instrumenten ein, um nun in der Nacht von ½ 11 bis 12 Uhr und von 2 bis 4 Uhr das arme Weib zum Bekenntnis zu zwingen. Umsonst war alles Bemühen. Als man in der darauffolgenden Nacht von 12 bis 1 ½ Uhr abermals die Angeklagte aufs heftigste folterte, ja, ihr auch brennenden Schwefel auf die Brust warf, gestand sie, sie hätte dem Jakob Hennig aus heftigem Gemüt geflucht, es aber nicht arg gemeint, auch nicht Böses getan, sie wolle es ihm morgen von Grund des Herzens abbitten um Gottes willen. „Wie nun der Scharfrichter selbst hat bekennen müssen, dass er nicht mehr an sie zu versuchen wisse, auch das Vermögen nicht groß bei ihr wäre, hat man ferner einhalten müssen“.[82]

Der unglückliche Mann der so schrecklich Gefolterten wandte sich an den Kurfürsten Johann Georg und klagte in seinem Bericht den B. Kersten Kaulitz als den Hauptschuldigen an. Der Kurfürst urteilte mit Recht s. d. 1. Dezember 1593, dass Magdalene Erdmann, Claus Hennigs Hausfrau, mit der „über tyrannischen, barbarischen, unerhörten und unmenschlichen Tortur und Wiederholung derselben gar zu viel geschehen, und sonst mit dem Prozess unbillig und ungebührlicherweise verfahren worden;" er legte allen denen, welche damals (1591) das Regiment in der Stadt gehabt, eine Strafe von 1000 Thaler auf, änderte diese Strafe aber im Jahre 1595 dahin, dass B. Kersten Kaulitz 1000 Thaler zahlen, die anderen fünf Ratspersonen, David Knodde, Heinrich Belitz, Joachim Bertram, Matthias Kratz und Arendt Friese, ihm mit 200 Thaler zur Hilfe kommen, B. Kaulitz dem Claus Hennig die Ernte eines Jahres einräumen und die fünf anderen ihm dazu 50 Thaler erlegen sollten. Der Prozess dauerte noch länger, weil das Bezahlen Schwierigkeiten hatte. Mochte aber auch der Prozess zu Ende sein, die Schmach, die der Rat durch ihn auf sich geladen, blieb an ihm haften. Man sollte es kaum für möglich halten, dass noch am Ende des 16. Jahrhunderts, 50 Jahre nach der Einführung der Reformation, derartige Dinge in Werben passierten.

Fußnoten

[82] Alten des Rathauses.