Von Streitigkeiten zwischen der Komturei und der Bürgerschaft.

Der Rat der Stadt stand häufig mit dem Komtur und Ordensbrüdern im Streit. Der Komtur und die Priester vertraten nur ihr eigenes Interesse, der Rat und die Kirchenvorsteher dagegen das der Kirche und des Gottesdienstes. Daher sieht man den Rat, obgleich der Komtur Patron der Kirche ist, sich doch der Sorge für die äußeren und inneren Angelegenheiten derselben annehmen. Er nimmt die unteren Kirchendiener an, sorgt für deren Besoldung aus dem Kirchenvermögen, vergleicht sich mit dem Komtur und den Priestern über die Lichter, welche ihnen auf Kirchenkosten gegeben werden müssen, und darüber, dass sie solche nicht unbefugt aus der Kirche hinwegnehmen und ebenso über die Opfer und deren Verteilung zwischen dem Komtur, den Priestern und dem Kirchenvermögen; er hält die Geistlichen an, dass sie die ihnen obliegenden Messen und Vigilien nicht versäumen, und verklagt den Komtur, wenn er den Geistlichen, den Kirchen- und Schulbedienten nicht die ihnen zu leistenden Beiträge zum Einkommen gewährt. So legt der Rat überall in Vertretung der Kirchengemeinde gegen den Patron und die Priester ein lebhaftes Interesse für die Aufrechterhaltung der Kirchenangelegenheiten und die Feier des Gottesdienstes an den Tag. Diese Einmischung des Rates in die Kirchenangelegenheiten führte bisweilen sogar zu Gewalttaten gegen die habgierigen und anmaßenden Ordensbrüder, was denn unter dem Zwange kirchlicher Strafmittel hart von der Stadt abgebüßt werden musste. So kam es im Jahre 1388 zu einem heftigen Streit. Die Bürger hatten sich dazu fortreißen lassen, dem Pfarrer Jakobus Pferd und Kuh wegzunehmen. Der Pfarrer war aus Furcht vor Misshandlungen aus der Stadt geflohen. Die Stadt wurde nun in den Bann getan, konnte aber noch von Glück sagen, dass sich der Pfarrer diesmal mit demütiger Abbitte versöhnen ließ. Die Bürger, welche an der Misshandlung teilgenommen hatten, mussten ohne Mantel, ohne Gürtel, ohne Kopfbedeckung vor dem Rat erscheinen und hier auf den Knien den beleidigten Pfarrer bitten, dass er ihnen um Gottes willen das Erlittene verzeihen möchte. Diese Demütigung war freilich die Folge eines die Grenzen des Rechts überschreitenden Aufstandes der Bürgerschaft gegen die Ordensgeistlichkeit. Wohin würde aber die Erwerbsgier des Komturs und der Priester das kirchliche Wesen der Stadt gebracht haben, wenn nicht Rat und Kirchenvorsteher mit so großem Eifer ihren ungeistlichen Bestrebungen Grenzen gesetzt hätten?