Die Zeit des Kurfürsten Friedrich I. (1415 - 1440).
Am 30. April 1415 übertrug König Sigismund auf dem Konzil zu Konstanz die Würde eines Markgrafen von Brandenburg und eines Erzkämmerers des Reiches an den bisherigen Verweser der Mark, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg; am 8. Mai desselben Jahres entließ er die Märker aus der ihm geleisteten Huldigung. Friedrich vermochte erst im Oktober 1415 nach der Mark zurückzukehren und nahm allmählich die Huldigung der Städte und Mannen entgegen. Am 4. Februar 1416 war er in Werben und bestätigte als Kurfürst die Rechte und Freiheiten dieser Stadt in üblicher Weise. Noch immer war die alte Fehde- und Raublust nicht erloschen, flammte vielmehr jetzt höher empor denn vorher. Mit fester Haltung trat das neue Herrscherhaus der Hohenzollern den auswärtigen und inneren Feinden entgegen, um jenen gegenüber die Sicherheit des Landes, diesen gegenüber die landesherrliche Autorität zu retten. Leider brachten es die politischen Verhältnisse mit sich, dass Friedrich seit dem Januar 1426 die Mark gar nicht mehr betrat. Er setzte seinen ältesten Sohn Johann als Statthalter ein, welcher aber den Aufgaben der schweren Zeit nicht völlig gewachsen war. Der Stadt Werben scheint er wohlgesinnt gewesen zu sein, wenigstens schützte er durch eine besondere, im Jahre 1429 erlassene Verordnung den Zoll in Werben und gestattete am 9. Oktober 1436, dass die Schenken von Lüssendorf in Klein-Schwechten auf einen rechten Wiederkauf 10 Mark jährlicher Rente über die „feldischen" Hufen vor Werben für 150 Mark an den Rat der Stadt Werben verkauften.[23]
Auch in dieser Zeit noch war es notwendig, dass die altmärkischen Städte sich durch Bündnisse gegen allerlei Übergriffe in ihre Rechte schützten. Im Jahre 1436 erklärten die Städte, dass sie bleiben wollten bei ihrem Fürsten, bei den Privilegien der „goldenen Bulle" und dem Stadtgerichte, dass sie ihr Recht pflegen wollten da, wo sie gerichtspflichtig wären. Würde dennoch jemand geächtet, so sollte die Acht als nicht vorhanden betrachtet werden. In demselben Jahre schlossen sich dieselben Städte zu gemeinsamem Schutz gegen gewalttätige Angriffe auf Personen und Eigentum zusammen und stellten ein bestimmtes Kontingent an Gleven und Schützen. Am 7. Juni 1437 wurde Friedrich der Ältere zum Statthalter ernannt. Der Kurfürst hatte auch für den Fall seines Todes eine Teilung seiner Lande dergestalt vorgenommen, dass sein erster und dritter Sohn, Johann und Albrecht, die Fürstentümer Bayreuth und Ansbach, sein zweiter Sohn, Friedrich der Ältere, die Kurwürde erhalten, die Mark aber mit dem jüngsten Bruder Friedrich dem Jüngeren teilen sollte. Am 29. April 1438 wurden die Bewohner der Mark von dem Kurfürsten angewiesen, nach seinem Tode in dieser Weise den Gebrüdern Friedrich die Erbhuldigung zu tun. Diese Anordnung erweckte die Furcht, es könnten die Zustände des vergangenen Jahrhunderts wiederkehren. Es traten daher die Städte der Mittelmark zusammen, entwarfen wiederum ein Bündnis und sandten diesen Entwurf an die altmärkischen Städte, welche einige „Verbesserungen“ anbrachten. Es scheint aber, als ob dieser Entwurf, in welchem eine äußerst selbstbewusste Sprache gegen den Markgrafen geredet wurde, niemals zur Ausführung gekommen sei.
Erwähnt sei noch ein Vertrag zwischen dem Kurfürsten Friedrich und dem Halberstädter Bischof aus dem Jahre 1435 wegen des geistlichen Gerichts im Balsamgau, in welchem ja auch Werben lag. Der Bischof und der Archidiakonus des Balsamgaues wollten zu Stendal einen gemeinsamen Kommissarius einsetzen, welcher das geistliche Gericht über die geistlichen und weltlichen Personen des Balsamlandes ausüben sollte, ausgenommen in solchen Rechtssachen, welche den christlichen Glauben, Priestermord, tätliche Verletzung von Priestern, versuchte Entfernung derselben vom Amt und Auflehnung gegen die Gesetze des „geistlichen Staates" beträfen.