Die Zeit des Kurfürsten Johann Cicero (1486 - 1499).

Nach dem am 11. März 1486 erfolgten Tode des Kurfürsten Albrecht Achilles übernahm sein Sohn Johann die selbständige Regierung der Mark. Da die altmärkischen Städte noch immer nicht begreifen konnten, dass sie nur Glieder eines Staates, nicht selbst Staaten bilden konnten, entbrannte der Kampf aufs Neue. Letzterer erreichte in dem Aufstand wegen der Bierziese 1488 seinen Höhepunkt und endete mit der Niederlage der trotzig altmärkischen Städte.

Auf einem Landtage zu Berlin am 2. Februar 1488 stellte der Kurfürst Johann Cicero den Ständen die Unmöglichkeit zur Bestreitung der Landesausgaben mit den bisherigen beschränkten Mitteln mit so überzeugenden Gründen dar, dass diese auf einen schon früher öfter gemachten Vorschlag wegen der Bierziese eingingen und dem Kurfürsten das Recht bewilligten, sieben Jahre hintereinander, vom 2. März 1488 an, von jeder Tonne Bier 12 Pfennige Steuer zu erheben, wovon die landesherrliche Kasse 8 Pfennige und die Kasse derjenigen Stadt, in welcher das Bier gebraut war, 4 Pfennige erhalten sollte. Prälaten, Herren und Ritter waren für dasjenige, was sie selbst brauten und verbrauchten, frei von der Ziese. Der Preis des Bieres betrug damals pro Tonne 18 Groschen (etwa ein Thaler Silberwert), von jetzt an sollte es also 19 Groschen (1 Thaler 1 Silbergroschen 9 Pfennige) kosten. Die altmärkischen Städte waren die einzigen, welche sich gegen diese Bierziese erklärten. Als nun die Erhebung der Ziese beginnen sollte, kam es in allen Städten zu Volksaufläufen, welche von mehr oder minder roher Gewalttat begleitet waren. Namentlich richtete sich der Hass gegen den Adel, welcher von der Ziese frei war.

Infolge der Nachrichten, welche aus sämtlichen altmärkischen Städten über den Aufstand eingingen, begab sich der Kurfürst selbst mit den angesehensten Herren der Mark Brandenburg nach der Altmark. Der Reihe nach wurden die Aufstände in Tangermünde, Stendal, Salzwedel, Osterburg und Seehausen überwunden. Von Seehausen langte der Kurfürst am 4. Mai in Werben an, welches wie Tangermünde und Osterburg behandelt wurde. Am Sonntage Cantate (Singet!) des Jahres 1488 wurde der folgende Vertrag zwischen der Stadt und dem Kurfürsten aufgerichtet:

1. Die Stadt trat dem Landesherrn das wichtige Recht ab, alle Jahr den Rat selbst einzusetzen. Am Ausgange des Amtsjahres sollte der alte Rat zwar wie bisher einen neuen Rat wählen, aber die Namen der Neugewählten in einem versiegelten Schreiben zur kurfürstlichen Bestätigung einsenden.

2. Die Gilden sollten fortan nicht mehr das Recht haben, als geschlossene Körperschaften in allgemeinen Landes- oder Stadtangelegenheiten aufzutreten, vielmehr sollten die Mitglieder derselben als einzelne Privatpersonen angesehen und als solche verantwortlich sein.

3. Die Stadt gelobte ferner, ungebührlichen Statuten und Gesetzen zu entsagen und niemals wieder solche zu beschließen.

4. Sämtliche Bündnisse mit anderen wurden aufgelöst, auch das Versprechen gegeben, niemals wieder Bündnisse gegen die Landesherrschaft einzugehen.

5. Die Stadt gelobte, sieben Jahre lang vierteljährlich das Biergeld, 12 Pfennig von jeder Tonne, zu zahlen.

Mit dieser Unterwerfung war es um die Selbständigkeit der Stadt geschehen; sie war nur noch ein Teil eines Ganzen, über welches ein gemeinsamer höherer Wille zum Heile des ganzen Vaterlandes waltete. Aber der Wegfall der bisherigen Vorrechte hatte auch manche materielle Nachteile im Gefolge, darum mag den Werbenern das Cantate in jenem Jahre besonders schwer geworden sein. Immerhin war es ein Glück für die Stadt, dass sie sich freiwillig demütig unterwarf, sie hätte sonst noch mehr von ihren Rechten aufgeben müssen. Am 5. Mai verließ der Kurfürst mit seinem großen Gefolge die Stadt, schon am 6. Mai finden wir ihn zu gleichem Zwecke in Gardelegen.