Die Superintendentur.
Schon durch die Visitationsordnungen von 1558 und 1573 war den Pfarrern der vornehmsten Städte das geistliche Inspektorat, d. h. die Aufsicht über die Geistlichen und das Kirchenwesen der umliegenden Dörfer, übertragen. Seit jener Zeit war auch Werben Sitz des Inspektorates oder der Superintendentur Werben, welche ehemals die Parochien Berge, Polkritz, Niedergörne, Krusemark, Hindenburg, Iden, Walsleben und Uchtenhagen wegen Rohrbeck umfasste. Erst um die Mitte unseres Jahrhunderts erhielt die Ephorie Werben den heutigen Umfang. Walsleben sowie Rohrbeck wurden ausgeschieden, dagegen Wendemark, Neukirchen, Königsmark, Bertkow hinzugefügt. Dass z. B. Wendemark zur Ephorie Seehausen gehörte, obwohl es nahe bei Werben belegen ist, kann nur dadurch erklärt werden, dass ehemals die Grenze der beiden Bistümer Halberstadt und Verden zwischen Werben und Wendemark lag, dass Werben zu Halberstadt, Wendemark, Neukirchen, Königsmark aber zu Verden gehörten.
Das Amt des Inspektors oder Superintendenten bekleidete in der Regel der erste Werbener Geistliche. Als unter dem 16. Mai 1805 dem Diakonus Mencken von dem geistlichen Departement auf freiwilligen Vorschlag des Oberkonsistorii das Inspektorat übertragen wurde, legte man dem von Königsmark berufenen Pfarrer Bettin den Titel „Oberprediger" zu. Nach dem Tode des Ephorus Mencken im Jahre 1811 wurde die Superintendentur dem Pfarrer Voigt in Krusemark übertragen. Nach dessen Tode wurde im November 1826 der damalige Diakonus Weber in Werben Superintendent. Erst im März des Jahres 1875 wurde die Superintendentur von Werben nach Iden verlegt, wo sie sich noch heute befindet.