Abgaben und Lasten.
Der Landesherrschaft hatte die Stadt Werben in ältester Zeit die allen altmärkischen Städten obliegende „Urbede" zu leisten. Diese Abgabe nannte man „Bede“, weil sie ursprünglich in außerordentlichen Fällen nicht befehlsweise, sondern bittweise aufgebracht wurde. Diese unregelmäßige und unvorhergesehene Bede wurde später durch die Zahlung einer jährlichen Urbede von 10 Mark stendalischer Währung, halb um Martini, halb um Walpurgis zahlbar, abgelöst. Diese 10 Mark stellten einen Silberwert von 110 - 120 Thaler dar, was einem jetzigen Silberwerte von 630 Thaler entsprechen würde. Der Silberwert der ausgeprägten Mark wurde aber mit der Zeit immer geringer; zuletzt berechnete man sie zu 1⅔ Thaler, die Werbener Urbede also etwa zu 16⅔ Thaler. In dieser Höhe ist die Urbede bezahlt worden, bis sich die Stadt Werben in den Jahren 1838 - 1844 dieser Steuer auf dem Wege des Prozesses entledigte.
Außer dieser Abgabe hatten die Bürger von jeder Haus- oder Feuerstelle den Schoß, auch wohl Grund- oder Feuerschoß genannt, zu entrichten. Die Erhebung des Schoßes erfolgte auf Grund von Schoßregistern. Von der beweglichen Habe wurde der sogenannte Pfundschoß, dessen Höhe von den Ratmännern bestimmt wurde, von dem ländlichen Grundbesitz aber der sogenannte Hufenzins entrichtet.
Die übrigen Abgaben bestanden in Zöllen, Gerichtsgebühren, in Gebühren für Eintragungen in das Stadtbuch und für das Lesen aus demselben.