Ordnung der Lichte in der Pfarrkirche.

Aus dem Jahre 1462 stammt eine Ordnung der Lichte in der Pfarrkirche, welche von dem Werbener Komtur und Rat festgesetzt wurde, als deswegen zwischen dem Pfarrer Merten Schulte und den Kirchenvorstehern Heyn Porte, Tiedeke Polkrit und Frit Wulfswinkel Missverständnisse entstanden waren. Da uns diese Abmachung einen interessanten Einblick in das gottesdienstliche Leben gewährt, so führen wir sie hier kurz dem Inhalte nach an.

Starb ein Johannisbruder, so hielt man vier Wochen lang Vigilien und Seelenmessen; während derselben zündete die Lichtmone vier Kerzen vor dem Kruzifix an, die Kirchenvorsteher aber hielten während der Vigilien in dieser Zeit auf dem hohen Altar ein brennendes Licht. Starb ein Ordensbruder, so sollten die Priester ebenso lange das Licht auf dem Altar halten. Während der dunklen Winterzeit sollten die Vorsteher wöchentlich dem Pfarrer 21 Lichte, dem Frühmessen-Priester und dem Oberküster 7 Lichte stellen. Auch sonst gebührte jedem der beiden Priester, wenn sie die Prime sangen, ein Licht, so lange das Tageslicht noch nicht stark genug zum Sehen war. Auch sollte die Lichtmone, so lange es noch dunkel war, ein Licht in die Sakristei stellen, wenn der Priester zur Frühmesse klingelte, und es so lange brennen lassen, bis der Priester nach der Messe den Ornat abgelegt hatte. Auch in der Christ- und in der Paschennacht sollte in der Sakristei ein Licht brennen, so lange es nötig war. In der ersteren Nacht hielten die Priester, die den „Liber generationis“ sangen, jeder ein Licht in der Hand, der die Christnachtmesse haltende Priester trug das große Licht aus der Sakristei auf den Hochaltar, wo es bis zum Ende der Hochmesse brannte. Von dort aber wurde es auf den Frühmessen-Altar getragen, wo es in den folgenden acht Tagen angezündet wurde, so oft man von dem heiligen Christ sang.

Auch den anderen Priestern, welche in der Winterzeit morgens bei den Messen nicht sehen konnten, wurden Lichte gereicht, ebenso dem Schulmeister auf dem Schülerchor an allen hohen Festen, Apostelfesten und Sonntagen, sofern er mit seinen Schülern nicht sehen konnte. Am Sonnabend, wenn man von der Jungfrau Maria sang, und am Donnerstag, wenn man die Messe des „heiligen Leichnams" sang, bekam der Schulmeister je zwei Lichte. Endlich wurden nötigenfalls auch für den Organisten und Kalkanten während der Messen Lichte gespendet.

Die Opfer, die am Karfreitage, wenn man das Kreuz in das Grab legte, dargebracht wurden, gehörten dem Pfarrer, die Lichte aber, die davor gesetzt wurden, dem Gotteshaus.