Erbhuldigungen.

Die Stadt hatte seit alter Zeit das Recht, Abgesandte zu den Erbhuldigungen der Fürsten zu senden. Zu der Erbhuldigung des Großen Kurfürsten war der ganze Magistrat erschienen, während die Bürgerschaft und die drei Gewerke je drei Deputierte gewählt und gesandt hatten. Zu der Huldigung des Königs Friedrich Wilhelm I., sowie zu den folgenden Huldigungen hatte der Magistrat zwei oder drei, die Bürgerschaft, Gilden und Gewerke zwei bis vier Deputierte gesandt. Zu der Huldigung Friedrich Wilhelms IV. begnügte sich die Stadt nicht mit der Absendung eines Ortswählers zur Wahl des Abgeordneten der kollektiv wählenden Städte der Altmark und Prignitz, sondern sie bestand auf ihrem alten Recht, besondere Deputierte auf ihre Kosten nach Berlin zu senden, und wählte vom Magistrat den Bürgermeister Ebel, von den Stadtverordneten und Bürgern den Ratmann Achilles dazu. Letztere nahmen denn auch vom 8. bis 23. Oktober 1840 als vollberechtigte Deputierte an den großartigen Huldigungsfeierlichkeiten in Berlin teil, während der Huldigungstag in der Stadt Werben selbst abends mit Illumination, Transparenten, Fahnen etc. gefeiert wurde. Am Giebel des Rathauses leuchteten sogar die durch 45 buntfarbige Lampen hergestellten Namenszüge des geliebten Königspaares.