a) Vom Bürgerrecht.
Wer in der Stadt Werben das Bürgerrecht erlangen wollte, musste, wenn er ein Auswärtiger war, 3 Thaler, und wenn er der Sohn eines Werbener Bürgers war, 1 Thaler bezahlen. In Gegenwart zweier Zeugen musste er vor dem Rat den folgenden Eid ablegen:
„Ich N. N. gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, dass ich dem Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Wilhelm, König in Preußen, Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürsten, hernächst dem Rat sowie auch der Stadt Werben treu und hold sein will, ihrerseits Bestes nach meinem Vermögen suchen und fördern, Schaden aber abwenden und verhüten will. Ich will mich auch in keinerlei Sachen gegen den Rat aufwiegeln, noch mich demselben widersetzen, sondern gegen sie, als meiner vorgesetzten Obrigkeit, getreulich und gehorsam verhalten, wie treuen und gehorsamen Untertanen gebührt und ansteht, alles, so wahr mir Gott durch Christus zur Seligkeit helfen soll."
Bei den Eiden der Gewerksmeister wurde vor dem Schlusssatz noch eingefügt: „Ferner schwöre ich, dass ich bei Gewinnung des Meisterrechts dem Gewerk nicht mehr, als das im Privilegium geordnete, zur Ergötzlichkeit gezahlt, auch keine anderen Bewirtungskosten gehabt habe, dass der Gewerksbeißer bei Aufweisung und Beurteilung meines Meisterstücks von Anfang an bis zuletzt zugegen gewesen ist, dass mein Meisterstück nicht öfter, als es vorgeschrieben, besichtigt worden, dass während der Anfertigung desselben mich, den Altmeister ausgenommen, kein Meister in der Absicht besucht hat, um nachzusehen, dass ich mein Stück selbst gefertigt.“ Letzteres fiel natürlich bei den Fleischern und anderen, die eigentlich kein Meisterstück verfertigten, fort.
Eine große Rolle bei der Aufnahme als Bürger spielten die ledernen Feuereimer, die jeder haben musste, um einer möglichen Feuersgefahr entgegentreten zu können. Vom Jahre 1733 an musste jeder, der das Bürgerrecht erlangen wollte, einen neuen Eimer auf dem Rathaus abliefern, vom Jahre 1744 zwei Eimer und eine Handspritze, oder das Geld dafür. Die Kosten stiegen allmählich: Man verlangte für das Einschreiben 12 Groschen, für das Stempelpapier des Bürgerbriefes 19 Groschen und seit 1767 für das Siegelgeld 6 Groschen.
Durch den Dreißigjährigen Krieg war die Zahl der Einwohner, wie wir gesehen haben, stark gesunken. Auch im 18. Jahrhundert blieb diese Zahl niedrig: Werben war im Jahre 1770 eine Stadt mit 232 Wohnhäusern und 1122 Einwohnern, im Jahre 1780 eine Stadt mit 231 Wohnhäusern und 1053 Einwohnern, im Jahre 1800 eine Stadt mit 231 Wohnhäusern und 1302 Einwohnern. Die Zahl der getauften Kinder bewegte sich zwischen 41 im Jahre 1720 und 81 im Jahre 1780, die Zahl der aufgebotenen Paare zwischen 10 im Jahre 1712 und 28 im Jahre 1750.