Die politische Zugehörigkeit der Stadt.
Nachdem Markgraf Waldemar, der letzte der askanischen Fürsten, am 14. August 1319 aus dem Leben geschieden war, begann für die ganze Mark eine außerordentlich trübe Zeit. Die Regierung in dem größten Teile der Altmark übernahm Waldemars jugendliche Witwe Agnes, welcher dieser Landesteil als Wittum verschrieben war. Sie verheiratete sich wenige Monate nach dem Tode ihres ersten Gatten mit dem Herzoge Otto dem Milden von Braunschweig und residierte meist in Tangermünde.
Die Vogtei Arneburg, zu welcher ja auch Werben gehörte, befand sich, wie wir uns erinnern, im Besitz der Herzogin Anna. Bei dem Aussterben des askanischen Hauses machte der Erzbischof von Magdeburg neue Versuche, Arneburg dem Erzstift wieder zu erwerben, wozu er nach dem Lehnsauftrag von 1196 das Recht hatte. Die Herzogin Anna wurde daher bewogen, anzuerkennen, dass sie ihr Wittum nur vermöge der Verleihung und der Gunst des Erzbischofs, als des Eigentumsherrn, besäße; diesen musste sie in Bezug auf Arneburg zu ihrem Vormunde annehmen, ihren Vogt aber nebst den sämtlichen Einwohnern des Landes Arneburg anweisen, sich nach ihrem Tode an den Erzbischof von Magdeburg zu halten. Damit noch nicht zufrieden, bewog das Erzstift dieselbe Fürstin drei Jahre später, zehn rittermäßige Eingesessene des Landes Arneburg jenem als Bürgen zu stellen, welche auf Geheiß ihrer Herrin feierlich gelobten, nach dem Tode derselben das Schloss Arneburg dem Erzstifte zu überantworten. Doch waren alle diese Veranstaltungen umsonst. Nur das wurde dadurch bewirkt, dass Kaiser Ludwig sich bequemte, seinen Sohn, den Markgrafen, Arneburg mit Werben und Seehausen am 10. August 1323 von dem Bischofe von Halberstadt zu Lehen nehmen und dadurch das Obereigentum dieses Bistums über gedachte Orte anerkennen zu lassen. Auf den Titel dieser Belehnung gestützt, nahm der Markgraf nach dem Tode der Herzogin Anna Arneburg in Besitz und verpfändete es im Jahre 1329 für 800 Mark Silber an die Stadt und das Domstift Stendal. Die Streitigkeiten mit Magdeburg dauerten inzwischen fort und führten im Jahre 1336 am 28. Juni zu dem Vergleich, nach welchem der Markgraf zur Abfindung aller dieser Ansprüche 6000 Mark zu bezahlen übernahm und dafür Arneburg, Seehausen und Werben mit der ganzen Vogtei dem Erzstifte zum Pfande setzte. Der Edle Otto von Ylburg verwaltete als beiderseits bevollmächtigter Hauptmann das Land während der Dauer dieser Verpfändung. Diese Verpfändung war zwar nicht von langer Dauer, doch wiederholte sich in den Jahren 1351 bis 1353 ein ähnliches Innehaben des Landes Arneburg durch den Erzbischof von Magdeburg.
Im Jahre 1351 trat Ludwig der Ältere freiwillig die Marken an seine beiden jüngeren Brüder, Ludwig den Römer (1351 - 1365) und Otto den Faulen (1351 - 1373) ab und zog sich nach Oberbayern und Tirol zurück. Jener Markgraf Ludwig der Römer hatte nun die Vogtei Arneburg seiner Gemahlin Ingeburg zum Leibgedinge ausersehen. Der Markgraf selbst hielt sich mit seiner Gemahlin im Juni 1352 persönlich auf dem Schlosse Arneburg auf. Bei der erneuerten Verschreibung von 1363, welche auch auf Perleberg erstreckt wurde, ließ man ihr den Besitz von Arneburg, Werben, Seehausen und der ganzen dazu gehörigen Vogtei. Um seiner Gemahlin diesen Besitz desto mehr zu sichern, bequemte sich der Markgraf Ludwig der Römer sogar dazu, auch seitens des Erzbischofs von Magdeburg ihr die Belehnung mit Arneburg erteilen zu lassen, womit das Obereigentum der hohen Stiftskirche aufs Neue anerkannt wurde. Nach dem Tode ihres Gemahls, des Markgrafen Ludwig, vermählte sich Ingeburg zum zweiten Mal; ein Vogt verwaltete nun an ihrer Stelle ihr diesseitiges Wittum.