Die Schöppen.
Die Aufgabe der Schöppen war es, Recht zu sprechen. Ihre Sitzungen fanden alle zwei bis drei Wochen statt. Da wurden Schulden eingeklagt, persönliche Beleidigungen geahndet, Erbstreitigkeiten geschlichtet. Der Eid wurde mit der „Hand auf den Heiligen getan". Es kam auch vor, dass man das Endurteil den „hochweisen“ Schöppen zu Magdeburg überließ, wie z. B. 1487, als Thomas Engel beschuldigt war, in Markus Bubberts Haus den Rat beschimpft zu haben. Auch in den „irrigen Sachen" zwischen Titke Molre und Bartelt Tornow im Jahre 1491 fällten die Magdeburger das Urteil, um welches sie von den streitenden Parteien angegangen waren. Waren es sonst nur Einheimische, die sich vor diesem Gerichte einfanden, so suchte im Jahre 1490 ein Auswärtiger, Hans Berndes zu Meseberg, vor den Werbener Schöppen sein Recht gegen Herme Vlessow zu Krusenmark. Konnte ein Gläubiger nicht zu seinem Gelde kommen, so erhielt er das Recht, den Schuldner zu pfänden, das Pfand bei Christen oder Juden zu versetzen und sich daran schadlos zu halten. Hatte aber der Schuldner nichts oder nicht genug, so durfte der Gläubiger sein Pfändungsrecht auf die Bürgen desselben ausdehnen. An den Markttagen wurden die Pfänder ausgeboten.