Einkünfte der Kirchenbeamten.
Im Jahre 1425 finden wir in Werben sechs Ordenspriester. Der Komtur Busso von Alvensleben stiftete den Priestern zur Vermehrung ihres Einkommens ein Legat von jährlich 2 Mark Silbers. Dazu waren also jährlich 12 Mark notwendig, und zwar kamen 6 Mark stendalischer Währung aus den Opfern, 3 Mark von dem Altar Mariä Magdalena von dem Hofe zu Neukirchen, fällig zu Martini, 9 Vierdinge von dem Hofe zu Brünkendorf und 3 Vierding von des Ordens halber Hufe zu Busch. Außerdem erteilte dieser Komtur dem Priesterkonvente zu Werben das Recht, den Nachlass verstorbener Brüder, der eigentlich dem Herrenmeister gebührte, bis dahin für den Konvent einzubehalten, bis jeder Konventsbruder jährlich 4½ Schock Groschen stehender Geldeinkünfte bezöge; ein späterer Herrenmeister, Liborius von Schlieffen, erstreckte diese Begnadigung bis zu einem Wachstume der Einkünfte der Konventsbrüder auf jährlich 6 Schock. Nur die Bücher, welche ein verstorbener Ordensbruder hinterließ, waren hiervon ausgeschlossen, denn sie sollten der Bibliothek des Ordenshauses zufallen und verbleiben. Doch widerstand der Konvent dem Reize nicht, auch einzelne Bücher, wenn Gelegenheit sich dazu fand, wenigstens wiederkäuflich zu veräußern und so aus der Bücherei Gewinn zu ziehen. Bücher waren damals eine teure Ware: sie galten so viel, als die Abschrift bei der langsamen Schreibmethode Zeit kostete; so lautete eine Eintragung in dem Register des St. Gertrud-Hospitals aus dem Jahre 1463: „Herr Merten Schulten, Pfarrer zu Werben, 6 Schilling und 5 Mark, das Buch „tho den votinal“ zu schreiben, welches Herr Jasper Grube dazu gegeben hatte, Herrn Johann Niemeister 10 Schilling, es zu binden". Ein Buch, um die Horen daraus zu singen, galt im Jahre 1471 3 rheinische Goldgulden.
Daneben besaßen einige der Ordenspriester noch Privatvermögen, von dem sie ihre besonderen Einkünfte bezogen. Als z.B. im Jahre 1429 Ermbrecht von Nintorf seinen Hof zu Wolfswinkel bei Werben an Busso von Alvensleben verpfändete, gab von den Chorherren Herr Warpkoper 5 Mark, Herr Bernt Schulte 3 Mark, Herr Topperslegher 2 Mark zur „Bereitung“ dieses Hofes, dafür sollten sie nach Anteil ihres Geldes aus jener Pacht alle Jahr von jeder Mark 4 Schilling einnehmen.
Noch sei auch aus dieser Zeit einer sogenannten Pitanz gedacht: Bruder Kersten Schulen hatte von Ebel Krusemark eine jährliche Rente von 2 Mark gekauft; er bestimmte am 17. September 1423, dass der Konvent nach seinem Tode diese Rente zur Pitanze einziehen sollte. Neben den Chorherren waren die beiden Küster und die Lichtmutter oder Lichtmone Beamte der Kirche. Im 15. Jahrhundert bekam nun der Oberküster von den Kirchenvorstehern für das Anzünden der Lampe bei dem „Sakrament" 4 Schilling, ebensoviel für das Läuten der Ave-Maria-Glocke, dagegen erhielt der Unterküster jedes Vierteljahr 4 Schilling und 2 Schilling zu den Vierzeiten und in der Kirchweih für das Schmieren der Glocken. Außerdem bekam noch jeder Küster zu den letztgenannten Zeiten für die Reinigung der Kirche 4 Schilling. Ihre Wohnung mussten die Kirchenvorsteher bauen und im Stande erhalten. Die Lichtmone, deren Wohnung ebenfalls die Kirche erhalten musste, erhielt zu den Vierzeiten 18 Schilling. Die Besetzung dieser Stellen lag in den Händen des Rates.