Gastmähler der Ordensbrüder.

Damit es nun bei solchen Anstrengungen nicht an Erquickungen fehlte, stifteten fromme Brüder Geld zu feierlichen regelmäßigen Mahlzeiten. Wie einst der Bruder Heinrich eine solche Stiftung gemacht, so hinterließ im Jahre 1448 der Ordensbruder Jakob Stabelow sein Vermögen den Brüdern zu gleichem Zwecke. Durch derartige Stiftungen kam es dahin, dass der Komtur an überaus vielen Fest- und Heiligentagen Mittags- und Abendmahlzeiten den Geistlichen und sämtlichen Kirchendienern, selbst die Küster und Lichtmutter mit eingeschlossen, auszurichten hatte. Im Jahre 1503 ordnete der Bischof von Havelberg an, dass der Schulmeister und Küster auch vom Tische aufstehen sollten, wenn der Pfarrer und die Ordensherren den Tisch verließen. Man kann sich denken, wie sehr diese zahlreichen stiftungsmäßigen Schmausereien und Trinkereien den Komtur belästigten. So suchte sich denn der Komtur Liborius von Schlieffen sehr eifrig hiervon zu befreien, anfangs (1499) durch Übernahme einer Geldabgabe und später (1503) dadurch, dass er dem Schulmeister, dessen Gehilfen, sowie dem Küster alle Quartale eine halbe Tonne werbensches Bier reichte, welche nun gemeinschaftlich vertrunken wurde.