Armenpflege.

Alle bedeutenden Stiftungen, von denen wir oben gesprochen haben, gingen im Dreißigjährigen Krieg verloren, ohne in der Folgezeit durch andere, auch nur annähernd gleichwertige, ersetzt zu werden. Aus dem 19. Jahrhundert ist nur von einer Stiftung für die Armen zu berichten.

Am 21. April 1852 tätigten der Ratmann Johann Friedrich Ferdinand Achilles und seine Ehefrau Elisabeth, geborene Rüttel, die folgende testamentarische Stiftung: „Die mir gehörenden vier Stücke Acker im Bergeschen Felde, vom Bergeschen Wege bis zum Quaßgraben, zwischen dem Schulzeschen Acker, bestimme ich als ein Legat für die Armen der Stadt Werben und übertrage die Verwaltung dieser Grundstücke dem hiesigen Magistrat, welcher sie durch Verpachtung nutzen und den Pachtertrag alljährlich an zwölf arme und würdige Personen aus der Stadt Werben am ersten Weihnachtstag gleichmäßig verteilen soll." Am 19. April 1862 wurde dieses Testament publiziert. Es trat erst am 6. März 1883, dem Todestag des Stifters, in Kraft. Die Pacht für jene Ackerstücke betrug zunächst 84 Mark, sank aber dann auf 54 Mark jährlich.

Nicht unwesentlich ist die Unterstützung der Armen vonseiten der Kirche, welche nicht nur die städtische Armenpflege mit jährlich 60 Mark unterstützt, sondern auch an etwa 70 Arme jeweils sechs Zentner Kohlen oder einen gleichwertigen Stoß Holz zu Weihnachten verteilt und jedem Geistlichen eine bestimmte Summe Geldes zur freien Armenunterstützung gibt. Der jährliche Armenetat der städtischen Rechnung bewegt sich zwischen 3500 und 4000 Mark.

Der 1876 von dem B. Boetel ins Leben gerufene Frauenverein sammelt in regelmäßigen monatlichen Zusammenkünften Geldbeiträge, um davon 50 bis 60 armen Schulkindern eine Weihnachtsfreude zu bereiten. Auch die bei den kirchlichen Trauungen einkommenden Opfer fließen in der Regel in die Kasse des Frauenvereins.

Ein im Jahre 1872 vor dem Elbtor erbautes Armenhaus bietet Wohnraum für zwei Familien und für zwei einzelne Personen.

Nach dem Etat der städtischen Kasse können für unterstützungsbedürftige kranke Personen jährlich 450 Mark, für Medikamente 200 Mark ausgegeben werden. Der Armenarzt berechnet für jede Einzelleistung. Zur Unterhaltung einer Krankenstube, in welcher zwei Betten aufgestellt sind, sind jährlich 96 Mark vorgesehen.