Die Bruderschaft St. Johannis.
Der Erwerb der Bruderschaft St. Johannis war mit der Zeit zwar billiger geworden, erregte aber dennoch mit Recht viele schmerzliche Empfindungen unter den Nachgelassenen armer Bürger der Stadt. Der Komtur nämlich versagte denjenigen, welche nicht 15 Schilling daran zu wenden hatten, das Gefolge der Priester und der Schule. Der Kurfürst verglich zwar 1499 die klagenden Bürger mit dem Komtur zu der Konzession, dass der letztere die Bruderschaft auch noch wohlfeiler, nämlich für 8, 10 oder 12 Schilling an Unvermögende ablasse und sie ganz Armen um Gottes Willen unentgeltlich gewähre. Da aber der Komtur in seiner Macht behielt, wen er als ganz unvermögend anerkennen wollte, so war der Unfriede noch nicht gehoben. Auch der Bischof von Havelberg machte noch im Jahre 1503 einen Versuch, den Komtur zu bewegen, die feierliche Bestattung mit dem Gefolge der Geistlichkeit und der Schule auch denjenigen zu gewähren, welche die Bruderschaft nicht besaßen, dennoch dauerte der ärgerliche Verkauf einer feierlichen Bestattung fort.